Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2027/2028


Die Anmeldung aller Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Schuljahr 2027/2028 findet am 4. und 5. Mai 2026 in der Zeit von 14 bis 18 Uhr an den Staatlichen Grundschulen und der Jenaplanschule (staatliche Gemeinschaftsschule) statt. Alle erforderlichen Formulare sind auf den nachfolgenden Internetseiten veröffentlicht:
https://schulamt.thueringen.de/mitte/schulamt/formulare (unter Schülerinnen und Schüler und Eltern)
sowie
Entsprechend § 18 Abs. 1 des Thüringer Schulgesetzes in der aktuell gültigen Fassung besteht für alle Kinder, die am 1. August 2027 sechs Jahre alt sind, Schulpflicht. Sie sind entsprechend ihres Wohnsitzes in einer für ihren Schulbezirk zuständigen staatlichen Grundschule, an einer staatlichen Gemeinschaftsschule mit Primarteil oder an einer freien Schule anzumelden.
Kinder, die am 30. Juni 2027 mindestens fünf Jahre alt sind, können nach § 18 Abs. 2 des Thüringer Schulgesetzes auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung darüber trifft die jeweilige Schulleitung im Benehmen mit dem Schularzt.
Weimarer Schulanfänger können ab dem Schuljahr 2027/2028 unabhängig vom Wohnsitz an einer der nachfolgenden Schulen angemeldet werden:
- Staatliche Grundschule »Lucas Cranach«, Bonhoefferstraße 26, 99427 Weimar
- Staatliche Grundschule »Weimar-Schöndorf«, Max-Reichpietsch-Straße 14, 99427 Weimar
- Staatliche Grundschule »Albert Schweitzer«, Moskauer Straße 63, 99427 Weimar
- Staatliche Grundschule »Johannes Falk«, Rathenauplatz 3, 99423 Weimar
- Staatliche Grundschule »Louis Fürnberg«, Bodelschwinghstraße 78, 99425 Weimar
- Staatliche Grundschule »Johann Heinrich Pestalozzi«, Shakespearestraße 15 - 17, 99423 Weimar
- Staatliche Grundschule »Weimar-Legefeld«, Legefelder Hauptstraße 20, 99428 Weimar OT Legefeld
- Staatliche Grundschule »Parkschule«, Weimarische Straße 19, 99425 Weimar
- Staatliche Gemeinschaftsschule Weimar »Jenaplanschule«, Sophienstiftsplatz 1, 99423 Weimar
Aufgrund von gesetzlich festgelegten Aufnahmekriterien gemäß § 15 a Thüringer Schulgesetz, empfiehlt sich die Anmeldung an einer wohnortnahen Schule. Wird eine Beschulung außerhalb des Weimarer Stadtgebietes gewünscht, erfolgt die Anmeldung trotzdem an einer Weimarer Grundschule. Zusätzlich ist das Formular »Antrag auf gastweisenden Besuch einer anderen Schule« auszufüllen. Die Entscheidung, ob ein Gastschulantrag genehmigt wird, kann erst nach Beendigung des Auswahlverfahrens ergehen.
Schulärztliche Untersuchung nach § 120 ThürSchulO
In Verbindung mit der Schulanmeldung steht eine notwendige Untersuchung im Gesundheitsamt. Informationen über die Terminvergabe werden über die Homepage des Weimarer Gesundheitsamtes rechtzeitig bekanntgegeben.
Hortanmeldung
Die Anmeldung zum Hort erfolgt parallel zur Schulanmeldung unter folgendem Link:
Weitere Informationen zur Schulanmeldung finden Familien hier: