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Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Varroose

Symbolbild: Imker mit BienenvolkSymbolbild: Imker mit BienenvolkSymbolbild: Imker mit Bienenvolk ©Symbolbild: Imker mit Bienenvolk ©

Die Bienenvölker in Thüringen sind von der Varroamilbe bedroht. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hat eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Varroose für 2023 erlassen. Die Bienenhalter in der Stadt Weimar und ihren Ortsteilen haben im Jahr 2023 folgende Maßnahmen zu treffen:

  • Für alle im Freistaat Thüringen gehaltenen Bienenvölker wird für das Jahr 2023 eine Behandlung gegen die Varroamilben angeordnet.
  • Die Behandlung ist spätestens im August/September als Nachsommerbehandlung zu beginnen und in der brutfreien Zeit als Winterbehandlung (November) fortzuführen. Alternativ kann die Bekämpfungsstrategie „Hohenheimer Betriebsweise“ angewandt werden. Auch andere von offiziellen Bieneninstituten empfohlene und ebenfalls auf dem realen Milbentotenfall basierende (Gemülldiagnose) Betriebsweisen sind geeignet, um die Varroose zu bekämpfen.
  • Für die Behandlung dürfen ausschließlich für den Zweck „Varroabehandlung“ und die Tierart „Biene“ zugelassene Arzneimittel eingesetzt werden. Bei der Anwendung der Mittel haben sich die Bienenhalter nach den Angaben der Arzneimittelhersteller zu richten. Die Behandlung ist im Bestandsbuch zu dokumentieren.

Die gesamte Allgemeinverfügung einschließlich Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung liegt im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Abteilung 2, Tennstedter Straße 8/9, in 99947 Bad Langensalza zur Einsichtnahme aus und steht Ihnen auch auf der Homepage des Veterinäramtes der Stadt Weimar zur Verfügung.