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Abrechnung der Schülerbeförderungskosten wird umgestellt

21.03.2023 |
Bus, Symbolbild.Bus, Symbolbild.Bus, Symbolbild.

Zum Schuljahresbeginn 2023/2024 geht das Sport- und Schulverwaltungsamt Weimar einen großen Schritt in Richtung Eltern- und Kinderfreundlichkeit: Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern der 1. bis 10. Klasse mit Wohnsitz und Schulbesuch in Weimar müssen künftig nicht mehr in Vorleistung zum Kauf der Fahrkarten gehen. Damit entfällt auch die Abrechnung der Fahrtkosten.

Nach Antragstellung und Bewilligung durch das Sport- und Schulverwaltungsamt, wird den Eltern automatisch und kostenfrei eine Chipkarte zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel durch die Stadtwirtschaft Weimar GmbH zugesandt. Dies erfolgt in den Sommerferien. Die Chipkarte ist ab dem 21.08.2023 freigeschaltet und gilt auch während der Ferien.

Den „Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel“ finden Sie online unter Bildung ::: Stadt Weimar

Anspruchsberechtig sind Schülerinnen und Schüler, deren Wohnsitz in Weimar ist. Darüber hinaus muss die Entfernung zur Schule mindestens 2 km bei Klassenstufe 1 bis 4 bzw. 3 km ab Klassenstufe 5 betragen.

Für die Klassenstufen 1 bis 10 gelten folgende Antragsfristen:

  • Antragstellung bis 31.03. des laufenden Jahres für das folgende Schuljahr (jährlich NEU)
  • Antragstellung bis 31.05. des laufenden Jahres für die zukünftigen 1. Klassen und die Schülerinnen und Schüler, die sich im Übertritt von der 4. Klasse zur 5. Klasse befinden
  • Bis 31.12.2023 Abrechnung der Fahrtkosten für das Schuljahr 2022/2023

Für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 11, Schülerinnen und Schüler der berufsbildenden Schulen und für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz Weimar, die eine Schule außerhalb Weimars besuchen, gilt weiterhin die bisherige Regelung.