Unterhalt und Unterhaltsvorschuss
Beschreibung
Unterhaltsvorschuss - Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
Unterhalt - Unterstützung und Beratung zur Personensorge, Abstammungsangelegenheiten, Beurkundungen, Beistandschaft, Festsetzung und Geltendmachung von Kindesunterhalt, Bescheinigungen aus dem Sorgeregister
Öffnungszeiten
| Montag: | geschlossen |
| Dienstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen |
| Donnerstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 15:00 Uhr |
| Freitag: | geschlossen |
Hinweis:
Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie uns nach vorheriger Terminvereinbarung oder per E-Mail.
Adressen
Schwanseestraße 17
99423Weimar
Postfach 2014
99401Weimar
Kontakt
- Telefon:
- 03643 762- 960
Sekretariat Familienamt
- Fax:
- 03643 762- 961
- E-Mail:
- E-Mail Unterhaltsvorschuss
- E-Mail:
- E-Mail Abstammungsangelegenheiten/Beistandschaft/Beurkundungen/Kindesunterhalt
- Auskunft aus dem Sorgeregister anfordern
- Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
- Beratung und Beistandschaft bei Fragen zum Unterhalt durch das Jugendamt erhalten
- Beratung und Beistandschaft bei der Feststellung der Vaterschaft
- Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern
- Sorgeerklärung beurkunden
- Unterhaltsansprüche beurkunden lassen
- Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person verfolgen
- Unterhaltsvorschuss Änderungen mitteilen
- Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
- Unterhaltsvorschuss Überprüfung der Berechtigung
- Unterhaltszahlung
- Vaterschaftsanerkennung beurkunden