Öffentliche Bekanntmachung über die Durchführung der „Weimarer Weihnacht 2026
Die Stadt Weimar veranstaltet die „Weimarer Weihnacht“ als Jahrmarkt im Sinne der Gewerbeordnung vom 24. November 2026 – 03. Januar 2027, wobei die Veranstaltungsdauer in einzelnen Veranstaltungsbereichen abweicht (siehe Punkt „Veranstaltungsorte und -Zeiträume“). Die Veranstaltung ist als Weihnachtsmarkt ein touristischer Anziehungspunkt und besitzt mit seiner zeitlichen Ausdehnung ein Alleinstellungsmerkmal in Thüringen. Im Rahmen der „Weimarer Weihnacht“ findet am 1. Advent in der Zeit von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr in der Weimarer Innenstadt ein verkaufsoffener Sonntag statt.
Neben einem ausgewogenen und vielfältigen Warenangebot, mit dem Schwerpunkt weihnachtliches Kunsthandwerk, soll den Besucherinnen und Besuchern eine ausreichende gastronomische Versorgung sowie ein kinder- und familienfreundliches Kulturprogramm angeboten werden. Das Veranstaltungsgebiet umfasst, je nach Größe der Stände, etwa 80 bis 90 verfügbare Standplätze. Traditionelle kunsthandwerkliche und weihnachtstypische Angebote werden bevorzugt berücksichtigt. Als Verkaufseinrichtungen sind ausschließlich Holzhütten mit entsprechender weihnachtlicher Dekoration erwünscht. Fahrgeschäfte werden nur in begrenzter Anzahl (max. ein Fahrgeschäft pro Standort) und mit entsprechender weihnachtlicher Gestaltung/Optik zugelassen.
Besonderheiten:
Die Standorte Theaterplatz und Herderplatz wurden als Konzessionsflächen separat ausgeschrieben (siehe Ausschreibungen).
Für gemeinnützige Vereine aus der Stadt Weimar wird eine „Vereinshütte“ zur täglichen Nutzung und Präsentation aufgestellt. Glühwein und vor Ort zubereitete Speisen dürfen dort nicht verkauft werden. Die Hütte ist kostenfrei nutzbar, es werden lediglich Nebenkosten (Strom/Parken) berechnet. Vereine sollten sich zeitnah mit Wunschterminen bewerben.
Die „Wechselhütte“ in der Frauentorstraße wird ebenfalls tageweise vermietet. Hier dürfen sich Kunsthandwerker und Neugründer bewerben. Eine gastronomische Nutzung ist nicht erlaubt und es werden Standgebühren erhoben.
Die Goetheplatz-Nordseite wird zudem als Nutzungsfläche für den Verkauf von Weihnachtsbäumen zur Verfügung gestellt. Die Ausschreibung zur Bewirtschaftung einer Nutzungsfläche für den Weihnachtsbaumverkauf auf dem Goetheplatz erfolgt separat.
Das gesamte Veranstaltungsgelände wird während der Rahmenöffnungszeiten und nach Bedarf eine Stunde darüber hinaus für den motorisierten Verkehr gesperrt.
Veranstaltungsorte und -Zeiträume:
Theaterplatz, Markt: jeweils vom 24. November 2026 bis 3. Januar 2027
Frauenplan, Frauentorstraße, Schillerstraße, Herderplatz: vom 24. November bis 29. Dezember 2026
Goetheplatz: vom 24. November bis 24. Dezember 2026
Öffnungszeiten und Schließtage:
- Pflichtöffnungszeiten: täglich von 11 - 19 Uhr
- Rahmenöffnungszeiten: 10 - 22 Uhr
- Ausdehnung der Öffnungszeiten jeweils bis 22 Uhr (bis 23 Uhr am Freitag und Samstag) möglich
- Ab dem 30. Dezember 2026 Verkürzung der Pflichtöffnungszeiten auf täglich 11 - 18 Uhr
- Schließtage traditionell am 24. Dezember, 25. Dezember und 1. Januar
Entgelte:
Entgelte sowie Auslagen und Pauschalen, welche im Zusammenhang mit der Nutzung eines Standplatzes stehen, werden nach aktuell gültiger „Privatrechtlicher Entgeltordnung für die Weimarer Weihnacht“ erhoben. Diese sind unter folgendem Link (Entgeltordnung) einsehbar
Bewerbungsfrist und allg. Hinweise:
Bewerbungen für einen Standplatz (Händler, Aussteller, Gastronomen) können bis zum 30.04.2026 an maerkte@stadtweimar.de oder über das allgemeingültige Bewerbungsverfahren: Standplatzgenehmigung eingereicht werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung oder einen bestimmten Standplatz. Über die Zulassung und den Standplatz entscheidet die Stadt Weimar durch entsprechende schriftliche Mitteilung.
Die Auswahl der Bewerber und Vergabe der Standplätze erfolgt nach Ablauf der Bewerbungsfrist, spätestens jedoch bis zum 30.05.2026.
Antragsteller, welche keine schriftliche Zusage bis zum o. g. Termin erhalten, müssen davon ausgehen, dass ihr Antrag nicht berücksichtigt werden konnte. Eine Haftung, dass die Veranstaltung tatsächlich und zu dem angegebenen Termin stattfindet, wird vom Veranstalter nicht übernommen. Bei Eintritt höherer Gewalt ist eine Nichtdurchführung oder zeitliche/ örtliche/ inhaltliche Einschränkung möglich.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt grundsätzlich unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
- Angebotsvielfalt und Attraktivität des Bewerberangebotes (Angebot entsprechend dem Charakter des Marktes, Ausgewogenheit und Vielfältigkeit des Warenangebotes)
- äußeres Erscheinungsbild, weihnachtliche Gestaltung und Beleuchtung der Stände,
- Erfahrung, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung des Bewerbers,
- Regionale Ansässigkeit des Bewerbers,
- anteilige Berücksichtigung von Neubewerbern bei höher- oder gleichwertiger Bewerbung.
Die Teilnahme an der Weimarer Weihnacht bzw. das Benutzungsverhältnis wird durch einen Teilnahmevertrag geregelt, dessen Bestimmungen verbindlich einzuhalten sind. Standplätze werden nur für den gesamten Veranstaltungszeitraum vergeben. Als Verkaufseinrichtung werden ausschließlich Holzhütten mit entsprechender weihnachtlicher Dekoration zugelassen. Die verbindliche Teilnahmeerklärung (Vertragsunterzeichnung durch den Teilnehmer) und die Einzahlung der Entgelte für die Nutzung eines Standplatzes haben grundsätzlich bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu erfolgen.
Bei der Betreibung von Fahrgeschäften (begrenzte Zulassung) sind eine entsprechende Schausteller-Haftpflichtversicherung sowie eine Kopie der Reisegewerbekarte mit entsprechendem Eintrag der Bewerbung beizufügen. Des Weiteren wird auf die allgemeinen Regelungen der Gewerbeordnung hingewiesen.
Ein zeitlich begrenztes städtisches Kulturprogramm wird voraussichtlich in und vor der Weimarer Märchenhütte auf dem Marktplatz stattfinden. Straßenkünstler können sich ohne Fristen bei der Stadt Weimar bewerben oder direkt bei der Marktleitung vor Ort anmelden. Hier werden grundsätzlich nur solche künstlerischen Darbietungen zugelassen, welche zum Charakter des Weihnachtsmarktes passen. Bei der Zulassung werden auch mögliche Standplätze und Auftrittszeiten mitgeteilt.
Kulturelle Programme (künstlerisch-musikalische Darbietungen) seitens eines Teilnehmers sind der Stadt Weimar rechtzeitig mitzuteilen und bedürfen einer Zustimmung.
Die Stadt Weimar fördert und unterstützt die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am öffentlichen Leben. Voraussetzung ist daher ein barrierefreier Zugang zu den Verkaufseinrichtungen.
Die im Merkblatt „Hinweise zu einem abfallarmen Markt“ festgehaltenen Grundsätze sind verpflichtend einzuhalten. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass bei der Ausgabe von Speisen und Getränken seitens der Teilnehmer ausschließlich Mehrweggeschirr zulässig ist, welches durch den Standplatzinhaber eigenständig bereitzustellen ist (z. B. Mehrwegbecher in weihnachtlicher Optik). Alternativ ist die Verwendung von essbaren oder biologisch abbaubaren Materialien möglich. Die Verwendung von Einweggeschirr wird ausgeschlossen.
Weitere Informationen und Zulassungsgrundsätze sind in den „Teilnahmebedingungen für die Weimarer Weihnacht“ geregelt, welche als Anlage zum Teilnahmevertrag versendet werden.
Die entsprechenden Dokumente und Merkblätter sind einsehbar auf der Homepage der Stadt Weimar oder können beim Amt für Wirtschaft und Märkte angefordert werden.
Die genannten Angaben gelten unter Vorbehalt. Änderungen sind möglich und werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Christian Schwartze
Amtsleiter Amt für Wirtschaft und Märkte
Weimar, den 18.03.2026


