Wohnformen für ältere Menschen und Senioren
Es zeigt sich, dass in keiner anderen Altersgruppe die Ansichten, Lebensentwürfe, Erwartungen und Interessen so verschieden sind wie bei älteren Menschen. Alter bedeutet Vielfalt! Übertragen auf Wohnformen, Pflege und Betreuung von älteren Menschen bedeutet dies, unterschiedliche Wohnformen, Versorgungsangebote und Strukturen vorzuhalten, damit ein selbstbestimmtes Leben auch in dieser Lebensphase selbstverständlich wird.
Der Quartiere für Alle e.V. in Weimar betreibt die Regionalstelle Thüringen der Bundesvereinigung Forum Gemeinschaftliches Wohnen e.V. in Weimar.
Rat und Informationen erhalten Sie unter: Tel.: 03643-4433365 | www.quartiere-fuer-alle.de
Seniorengerechtes Wohnen (oft auch altengerechtes Wohnen genannt) ist kein rechtlich definierter Begriff. Es umfasst aber Wohnqualitäten die hinsichtlich der baulichen, gestalterischen, funktionalen und sozialen Standards besonders den alten und hochbetagten Menschen entgegenkommen. Seniorengerechtes Wohnen gibt es im Eigentum oder zur Miete. Bei Bedarf können bzw. müssen Service- oder Betreuungsleistungen vom Mieter selbst organisiert und beauftragt werden.
Die Bezeichnungen Betreutes Wohnen oder Servicewohnen werden oft synonym verwendet. Diese Wohnform für Ältere umfasst in der Regel eine abgeschlossene Wohnung mit einem Mietvertrag und mit der Möglichkeit, einen eigenen Haushalt zu führen. Für die Verpflegung und Betreuung wird ein Servicevertrag abgeschlossen. In diesem werden auch die zusätzlichen zum Mietvertrag in Anspruch zu nehmenden Leistungen definiert. Meist umfassen diese Leistungsangebote einen Grundservice in verschiedenen Dienstleistungsbereichen. Häufig gehören dazu Leistungen der Haustechnik und Hausreinigung, Hausmeisterdienste, Notrufservice, die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen und Veranstaltungen, Beratung sowie persönliche Hilfen. Wegen der Inanspruchnahme von Verpflegung, Reinigungsdiensten und Wäscheservice sowie pflegerischen Dienstleistungen befinden sich betreute Wohnanlagen nicht selten in unmittelbarer Nähe von Pflegeheimen, wobei das Betreute Wohnen nicht der Heimgesetzgebung unterliegt. Anliegen eines ambitionierten Betreuten Wohnens ist nicht die Rundumversorgung und Abnahme jeglicher Eigenverantwortung und Selbständigkeit. Sie streben vielmehr an, ältere Menschen dahingehend zu fördern, ihr Leben selbstständig zu gestalten, so dass eine Unterbringung in einem Pflegeheim vermieden oder verzögert werden kann.
Die DIN 77800 stellt Kunden, Bauträgern ebenso wie Dienstleistungsanbietern einen einheitlichen Qualitätsmaßstab zur Verfügung. Die dort normierten Informationspflichten beziehen sich u. a. auf die Qualitäten der Wohnanlage und der Wohnung, die Grund- und Wahlleistungen sowie die Kosten. Die Seniorenbeauftragte kann zu bekannten betreuten Wohnanlagen in Weimar Auskunft geben.
Die Begriffe Pflegeheim, Altersheim, Seniorenheim, Altenstift oder Seniorenresidenz werden häufig synonym verwendet. Dahinter verbergen sich Einrichtungen, in denen pflegebedürftige, oft hochbetagte Menschen, die stationär von Pflegefach- und Betreuungskräften gepflegt und betreut werden. Ein Altenheim ist ein Zuhause für diejenigen Menschen, die nicht mehr allein wohnen wollen oder nicht mehr allein wohnen können.
Der eigene Wohnraum in einem Heim beschränkt sich in der Regel auf ein Zimmer mit Bad. Gemeinschaftsräume wie Küchen, Ess- und Aufenthaltsräume dürfen mitgenutzt werden. Der Wohnraum kann in den meisten Heimen teilweise mit persönlichen Möbeln und Gegenständen ausgestattet werden. Er ist in der Größe und sonstigen Ausstattung normiert und standardisiert.
Das Wohnen im Pflegeheim unterliegt weitgehend einer standardisierten Ablauf- und Verfahrenslogik. Die Bewohner werden rundum versorgt. Dazu gehören vor allem die Körperpflege, die Mahlzeiten, die Medikamenteneinnahme,- aber auch therapeutische Anwendungen und Beschäftigungsangebote, die Reinigung der Zimmer und anderes. Die rechtliche Grundlage für das Wohnen in einem Pflegeheim ist ein Heimvertrag, der zwischen dem Betreiber und dem Bewohner, dessen Vorsorgebevollmächtigten bzw. Betreuer abgeschlossen wird. Der Vertrag unterliegt dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz und regelt die Überlassung des Wohnraums und die Erbringung der Betreuungs- und Pflegeleistungen. Altenheime können in staatlicher (städtischer), kirchlicher, gemeinnütziger und privater Trägerschaft geführt werden. Für das Leistungsspektrum und die Qualität der Einrichtung ist dies jedoch unerheblich.
In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft wohnen pflege- oder hilfsbedürftige Menschen gemeinsam in einer Wohnung oder in einem Haus. In ähnlicher Bedeutung werden Bezeichnungen wie Pflege-Wohngemeinschaft, Demenz- oder Alten-WG bzw. gemeinschaftliches Pflegewohnen verwendet. In der Regel leben hier 2-12 mehr oder weniger hilfs- und/oder pflegebedürftige Menschen in einer barrierefreien Wohnung zusammen und nehmen ein gemeinsames oder individuell vereinbartes Pflege-, Hilfs- und Betreuungsangebot in Anspruch.
Die Vorteile gegenüber dem Pflegeheim sind die persönlichere Pflege und Betreuung, die Überschaubarkeit, der unmittelbare Bezug zu anderen Menschen sowie die stärkere Integration ins Wohnumfeld. Die Bewohner einer solchen Wohngemeinschaft haben individuelle Mietverträge mit dem Vermieter. Gelegentlich bietet der Vermieter von Wohngemeinschaften zusätzliche entgeltliche Leistungen an wie einen Service für Kleinreparaturen oder ähnliches.
Ambulant betreute Wohngemeinschaften fallen erst dann unter das Heimgesetz, wenn die Selbstbestimmung der Bewohner nicht gegeben und die freie Auswahl eines Pflegeanbieters nicht gewährleistet ist. In ambulant betreuten Wohnformen, die nicht unter das Heimgesetz fallen, lassen sich die Räumlichkeiten und die Pflegebedingungen viel individueller gestalten. Zudem haben die Bewohner bzw. ihre Angehörigen ein großes Mitsprache- und Mitgestaltungsrecht.
Es kann aber auch sein, dass Standards zum großen Teil individuell vereinbart werden müssen. Für die Pflege der Bewohner gelten die Bestimmungen der Pflegeversicherung für ambulante Pflege.
Man spricht von „Gemeinschaftlichem Wohnen“, wenn sich Gleichgesinnte mit der Absicht zusammenschließen, gemeinsam zu bauen oder zu mieten, um in einer verbindlichen Nachbarschaft zu wohnen. Wieviel Gemeinschaft und wieviel Privatheit in einem Wohnprojekt erwünscht ist, entscheidet jede Gruppe für sich.
Typische Merkmale gemeinschaftlicher Wohnprojekte sind:
- Die Gemeinschaft beginnt bereits vor dem Einzug.
- Die Bewohner sind an der Projektentwicklung als Initiatoren und/oder Mitwirkende beteiligt.
- Gegenseitige Hilfe (nicht Pflege) der Bewohner untereinander ist selbstverständlich.
- Die Bewohner organisieren die Art und Weise ihres Zusammenlebens selbst.
- Die Projekte werden nicht für, sondern von und mit den Bewohnern geplant, gebaut und belebt.
Das erfordert ein Mindestmaß an Eigeninitiative der Bewohner. Die Mehrzahl der gemeinschaftlichen Wohnprojekte gehört zur Gruppe der Haus- bzw. Wohnungsgemeinschaften. Das bedeutet, dass sich mehrere Miet- oder Eigentumsparteien in einem Gebäude oder einem Gebäudekomplex eine selbst gewählte Nachbarschaft gründen. Sie mieten oder kaufen beispielsweise ein Mehrfamilienhaus, einen Block, einen Aufgang, eine Etage oder ein
Ensemble. Alle Bewohner verfügen über abgeschlossene Wohnungen. Darüber hinaus gibt es oft Räume, die gemeinschaftlich genutzt und bewirtschaftet werden. Die Gemeinschaften suchen die Mitbewohner aus und organisieren ihr
Zusammenleben selbst. Sie können eine Alternative für Ältere sein, die auf aktive Nachbarschaften setzen.
Checkliste: Sind in meiner Wohnung Anpassungsmaßnahmen notwendig?
Ein Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen über die Pflegekasse ist bei vorhandener Pflegegrad und bei vorliegenden Voraussetzungen bis zu max. 4.000 € möglich (§40 Abs. 4 SGB XI). Ein Antrag auf Zuschuss sowie ein Kostenvoranschlag der ausführenden Firma ist jeweils vor der Realisierung der Maßnahmen zu stellen.
Checkliste nach Quelle: https://nullbarriere.de/wohnungsanpassungscheck.htm
- Sind Balkon, Terrasse oder Garten schwellenfrei zu erreichen?
- Ist ein Schutz gegen Sonne und Regen vorhanden?
- Ist der Bodenbelag rutschfest ausgeführt?
- Ist genügend Platz vor dem Kleiderschrank?
- Können Sie den Lichtschalter auch im Dunkeln erreichen?
- Hat Ihr Bett eine angenehme Höhe?
- Haben Sie neben dem Bett genug Abstellfläche?
- Ist neben dem Bett Platz für Telefon und/oder Notruf?
- Können Sie im Sitzen ins Freie schauen?
- Ist der Austritt auf Balkon oder Terrasse schwellenfrei ausgeführt?
- Gibt es einen Telefonanschluss?
- Ist Ihr Bad auch für Rollator/Rollstuhl groß genug und die Tür ausreichend breit?
- Gibt es Platz für einen Stuhl?
- Ist der Fußboden auch bei Feuchtigkeit rutschfest?
- Sind Haltegriffe an Badewanne, Dusche und WC vorhanden?
- Können Sie das Waschbecken auch im Sitzen benutzen?
- Hängt der Spiegel in der richtigen Höhe?
- Sind Ablage und Spiegelschrank gut zu erreichen?
- Können Sie die Toilette bequem benutzen?
- Haben Sie ausreichend Platz in der Küche?
- Ist die Küche frei von Stolperfallen oder störenden Möbelkanten?
- Haben die Arbeitsflächen die richtige Höhe für Sie?
- Können Sie im Sitzen arbeiten?
- Können Sie alle Schränke gut erreichen?
- Ist die Beleuchtung über den Arbeitsflächen ausreichend?
- Können Sie den Briefkasten bequem erreichen?
- Ist der Bodenbelag im Flur und auf den Treppen trittsicher?
- Sind der Flur und die Treppen hell genug beleuchtet?
- Brennt die Treppenhausbeleuchtung lange genug?
- Ist der Handlauf beidseitig angebracht?
- Haben die Stufen Unterschneidungen?
- Gibt es einen Aufzug im Haus?
- Ist die Wohnungseingangstür breit genug für einen Rollstuhl?
- Hat die Wohnungseingangstür einen Spion?
- Können Sie die Garderobe bequem erreichen?
- Sind genügend Abstellmöglichkeiten vorhanden?
- Gibt es Platz für einen Stuhl?
- Ist der Flur frei von Stolperfallen?
- Ist der Zugang zu Ihrem Wohnhaus trittsicher und frei von Stolperfallen?
- Ist der Hauseingang stufenfrei?
- Lässt sich die Haustür leicht öffnen/schließen?
- Ist die Haustür überdacht?
- Sind Klingelschilder, Hausnummer und Eingangstür ausreichend beleuchtet?
- Entspricht die Wohnungsgröße Ihren Bedürfnissen?
- Hat die Wohnung eine Zentral- oder Etagenheizung?
- Fühlen Sie sich in der Wohnung sicher?
- Sind Türen, Fenster einbruchhemmend?
- Ist die Raumbeleuchtung ausreichend hell? Gibt es genügend Steckdosen?
- Kommen Sie ohne Schwierigkeiten in den Keller und zu den Mülltonnen?
- Haben Sie die Möglichkeit, im Notfall schnell Hilfe zu holen?
- Sind die Türen ausreichend breit?
