Ortsteilratswahl
Die wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der dreizehn Ortsteile der Stadt Weimar wählen die weiteren Mitglieder der Ortsteilräte
- Der Ortsteilrat besteht aus dem Ortsteilbürgermeister und den weiteren Mitgliedern des Ortsteilrates. Die Zahl der weiteren Mitglieder ist abhängig von der Einwohnerzahl des Ortsteiles und ist im § 45 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) geregelt.
- Der Ortsteilrat wird für die Dauer der gesetzlichen Amtszeit des Gemeinderats gebildet. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.
- Die letzte Wahl der Ortsteilräte fand am 26. Mai 2019 statt.
Wahltermin 2024:
26. Mai 2024