Über Weimar

Ortsteilratswahl

Die wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der dreizehn Ortsteile der Stadt Weimar wählen die weiteren Mitglieder der Ortsteilräte

  • Der Ortsteilrat besteht aus dem Ortsteilbürgermeister und den weiteren Mitgliedern des Ortsteilrates. Die Zahl der weiteren Mitglieder ist abhängig von der Einwohnerzahl des Ortsteiles und ist im § 45 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) geregelt.
  • Der Ortsteilrat wird für die Dauer der gesetzlichen Amtszeit des Gemeinderats gebildet. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.
  • Die letzte Wahl der Ortsteilräte fand am 26. Mai 2019 statt.

Wahltermin 2024:

26. Mai 2024