Unterstützung und Beratung

Menschen mit Behinderung können verschiedene Leistungen beantragen, z. B. Grundsicherung, Pflegegeld, Eingliederungshilfe, Behinderten-Pauschbetrag oder Unterstützung durch die Pflegeversicherung. Die genaue Anspruchsgrundlage hängt vom Grad der Behinderung und der individuellen Lebenssituation ab.

Es gibt viele Anlaufstellen wie die Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungen (EUTB), Sozialverbände (z. B. VdK, Lebenshilfe), kommunale Behindertenbeauftragte oder Beratungsstellen der Krankenkassen und Rentenversicherungsträger.

Angehörige haben z. B. Anspruch auf Pflegeberatung, Pflegekurse, Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege sowie gegebenenfalls eine Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz. Auch psychologische Beratung kann eine wichtige Unterstützung sein.

Beratungsstellen unterstützen bei der Suche nach passenden Wohnformen – von betreutem Wohnen bis hin zu stationären Einrichtungen. Es gibt auch ambulante Dienste, die helfen, ein möglichst selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen.

Menschen mit Behinderung haben z. B. Anspruch auf Barrierefreiheit, Teilhabe am Arbeitsleben, Diskriminierungsschutz und individuelle Unterstützung. Bei Problemen helfen Ombudsstellen, Behindertenbeauftragte oder ggf. juristische Beratung durch Sozialverbände.