Bürgerservice

02. Freigabe von Mängeln

Jede Mängelmeldung wird hinsichtlich dieser Regeln geprüft. Erst wenn die Überprüfung erfolgreich war, wird die Mangelmeldung für die Öffentlichkeit und die Bearbeitung freigegeben. Die Freigabe von Mängeln findet Montag bis Freitag zwischen 8 und 15 Uhr statt. Samstag, Sonn- und Feiertags erfolgt keine Freigabe.