Städtisches Atelierhaus
Leistungsbeschreibung
Das Städtische Atelierhaus in der Karl-Hausknecht-Straße beheimatet auf drei Etagen Förderateliers für Bildende Künstlerinnen und Künstler. Seit seiner Errichtung im Jahr 1905 ist es als Atelierhaus in Betrieb und zählt damit deutschlandweit zu den ältesten seiner Art. Das Künstlerhaus ist mit einer Druckwerkstatt ausgestattet, die den hausangehörigen Künstlerinnen und Künstlern zur Verfügung steht.
Das Atelierhaus und die Förderateliers werden von der Stadt Weimar verwaltet. Die Mietverträge werden jeweils für fünf Jahre ausgestellt, wobei eine Verlängerung um weitere fünf Jahre möglich ist. Aktuelle Ausschreibungen für Förderateliers finden Sie auf dieser Seite.
Hinweise für interessierte Künstlerinnen und Künstler
- Bitte beachten Sie aktuelle Ausschreibungen und Bewerbungsfristen.
- Die Bewerbungsunterlagen können digital (im PDF-Format), postalisch oder persönlich eingereicht werden.
- Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen bei der Vergabe berücksichtigt werden können.
Bei Fragen zum Städtischen Atelierhaus sowie den Förderateliers steht das Fachreferat für Bildende Kunst gerne zur Verfügung.
Verfahrensablauf
Vergabekriterien
- Erfolgreicher Abschluss eines Studiums in einem bildkünstlerischen Fach an einer Kunstakademie, Kunsthochschule, Werkkunstschule, Fachhochschule
- Autodidaktinnen und Autodidakten werden berücksichtigt, wenn sie eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Aufnahme im Verband Bildender Künstler
- Kontinuierliche künstlerische Tätigkeit über mindestens 5 Jahre und eine relevante Ausstellungspraxis
- Nachweis, dass die Künstlerin / der Künstler freischaffend wirkt und ihre/seine Arbeitskraft im Wesentlichen zur Schaffung von Kunst einsetzt
- Förderung vorrangig junger Künstlerinnen und Künstler, die am Anfang ihrer Karriere stehen
- Aufgrund der vorherrschenden Arbeitsbedingungen im Atelierhaus (Oberlichtateliers, Druckwerkstatt) werden Bewerbungen von Künstlerinnen und Künstlern aus dem Bereich Malerei und Grafik bevorzugt
- Berücksichtigung der sozialen und wirtschaftlichen Situation (Dringlichkeit)
- Berücksichtigung eines kulturellen, gesellschaftlichen oder sozialen Engagements für die Stadt Weimar
Vergabeverfahren
Nach Abschluss der Bewerbungsphase sichtet ein Atelierbeirat alle Bewerbungen. Der Beirat spricht anhand der Vergabekriterien eine Empfehlung zur Vergabe der Förderateliers aus. Der Kulturausschuss entscheidet über die Vergabe. Der Atelierbeirat besteht aus:
- Vertretung der Kulturdirektion
- Vertretung des Kulturausschusses
- Vertretung der Bauhaus-Universität oder des Verbandes Bildender Künstler
Welche Unterlagen werden benötigt?
Einzureichende Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsformular (Formblatt)
- Formloses Anschreiben mit Bezug auf die Vergabekriterien (Situationsbeschreibung, dazu gehören Aspekte der beruflichen und sozialen Dringlichkeit, max. eine DIN A4-Seite)
- Selbstauskunft zur Einkommenssituation (Formblatt)
- Künstlerischer Lebenslauf (einschließlich einer Übersicht der Ausstellungstätigkeit sowie Angaben zu Stipendien, Förderpreisen, Kunstpreisen, kulturellem/kulturpolitischem Engagement)
- Portfolio/Arbeitsdokumentation (max. zehn Arbeiten, nicht älter als 5 Jahre, keine Originale, inkl. Angabe von Titel, Format, Material, Entstehungsjahr)
Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen können postalisch, persönlich oder per E-Mail bei der Kulturdirektion eingereicht werden.