Service

Mietspiegel Weimar

Leistungsbeschreibung

Der Mietspiegel ist ein zentrales Instrument zur Abbildung der ortsüblichen Vergleichsmiete in einer Kommune. Weitere gesetzliche Möglichkeiten zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete sind gemäß § 558a Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Benennung von drei vergleichbaren Wohnungen, die Erstellung von Gutachten durch Sachverständige oder die Auskunft aus einer Mietdatenbank.

Um die Vergleichbarkeit der ortsüblichen Mieten zu gewährleisten, hat der Bundesgesetzgeber mit Art, Größe, Ausstattung, (energetischer) Beschaffenheit und Lage des Wohnraums fünf wohnwertrelevante Merkmale definiert, die zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete herangezogen werden sollen (§ 558 Abs. 2 BGB).

Anhand eines Mietspiegels können sowohl Mieter als auch Vermieter transparent die ortsübliche Vergleichsmiete für eine Wohnung ermitteln. Insofern dient ein Mietspiegel regelmäßig als Begründung bei der Vereinbarung der Miethöhe.

Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern sind laut § 558 c Abs. 4 BGB Mietspiegel verpflichtend zu erstellen.

Die Stadt Weimar hat unter breiter Beteiligung der lokalen Wohnungsmarktakteure einen einfachen Mietspiegel gemäß § 558 c Abs. 1 BGB erstellt. Dieser wurde am 22.04.2025 vom Mieterverein Weimar e.V. und am 07.05.2025 von der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereinigung Weimar e.V. anerkannt.

Laut § 558c Abs. 3 BGB sollen einfache Mietspiegel alle zwei Jahre der Marktentwicklung angepasst werden. Maßgebend für den Zeitpunkt der Anpassung ist der Erhebungsstichtag bei der Erstellung des Mietspiegels. Weil der bisher für Weimar geltende Mietspiegel auf dem Erhebungsstichtag 31.12.2023 basierte, wurde er zum Stichtag 31.12.2025 der Marktentwicklung angepasst. Grundlage für die Anpassung ist der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (Verbraucherpreisindex) – Abschnitt „Tatsächliche Nettokaltmiete“ gemäß Klassifikation der Verwendungszwecke des Individualkonsums.

Verfahrensablauf

Den aktuellen Mietspiegel für Weimar können Sie als PDF-Datei unter nachfolgender Verknüpfung abrufen: