Auf unserer Webseite werden Cookies gemäß unserer Datenschutzerklärung verwendet. Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Wenn Sie weiter auf diesen Seiten surfen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.

Bürgerservice

Hundesteuer anmelden

Leistungsbeschreibung

Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Die Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund anzumelden. 

Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat.

Die Erhebung  der Hundesteuer erfolgt nach den Bestimmungen der jeweils geltenden Hundesteuersatzung der Stadt Weimar. Steuerbefreiungen, Steuerfreiheit und Steuerermäßigungen sind in den §§ 7 bis 9 der Satzung festgelegt.

An wen muss ich mich wenden?

Nutzen Sie das digitale Verfahren oder senden Sie das befüllte Formular zur Anmeldung der Hundesteuer an das Amt für Finanzen und Beteiligungen, Abteilung Steuern der Stadtverwaltung Weimar.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis
  • Impfpass des Hundes
  • Kaufvertrag/Überlassungsvertrag bzw. Angaben zum Vorbesitzer/Züchter

Welche Gebühren fallen an?

Jeder Bürger unterliegt der Steuerpflicht, der im Gebiet der Stadt Weimar einen oder mehrere Hunde hält.
Die Erhebung  der Hundesteuer erfolgt nach den Bestimmungen der jeweils geltenden Hundesteuersatzung der Stadt Weimar. Steuerbefreiungen, Steuerfreiheit und Steuerermäßigungen sind in den §§ 7 bis 9 der Satzung festgelegt.

Die Steuer beträgt pro Jahr:

für den ersten Hund 60,00 €
für den zweiten Hund 72,00 € und
für jeden weiteren Hund 84,00 €.

Anträge / Formulare

Nutzen Sie zur analogen Anmeldung der Hundesteuer folgendes Formular: 

Was sollte ich noch wissen?

Die Anmeldung der Hundesteuer erfolgt bei der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde, in der Sie als Halter des Hundes wohnhaft sind.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Hund aufgrund des "Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren" auch beim Ordnungsamt der Stadt Weimar anzumelden haben. Sollten Sie diesbezüglich Fragen zu den benötigten Unterlagen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsbehörde telefonisch (762-361/-362/-355/-836) oder persönlich während der allgemeinen Sprechzeiten der Verwaltung zur Verfügung.