Service

Hundesteuer abmelden

Leistungsbeschreibung

Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben.

Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat beziehungsweise hatte.

Erhoben wird die Steuer auf Grundlage einer gültigen kommunalen Satzung. Die Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund abzumelden.

An wen muss ich mich wenden?

Nutzen Sie das digitale Verfahren oder senden Sie das befüllte Formular zur Abmeldung der Hundesteuer an das Amt für Finanzen und Beteiligungen, Abteilung Steuern der Stadtverwaltung Weimar.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis der Verendung des Tieres
  • vollständige Anschrift des neuen Hundehalters

Anträge / Formulare

Nutzen Sie zur analogen Abmeldung der Hundesteuer folgendes Formular:

Was sollte ich noch wissen?

Die Abmeldung der Hundesteuer erfolgt bei der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde, in der Sie als Halter des Hundes wohnhaft sind.