Melderegisterauskunft für Wohnungsgeber beantragen
Leistungsbeschreibung
Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigen-tümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.
Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Verfahrensablauf
- Beantragen Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen. Das können Sie formlos schriftlich per Post erledigen oder in dringenden Fällen persönlich vor Ort.
- Die Meldebehörde prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten die Melderegisterauskunft per Post.
An wen muss ich mich wenden?
Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.
Zuständige Stelle
Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.
Voraussetzungen
Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis darüber, dass Sie Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin oder Wohnungsgeber beziehungsweise Wohnungsgeberin sind (beispielsweise Kopie des Grundbuchauszugs)
- Begründung (zur Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses müssen Sie Ihren Antrag kurz begründen)
Welche Gebühren fallen an?
Es entstehen für Sie als Wohnungsgeber keine Kosten.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
keine Angabe
Ein Service des Landes Thüringen