Service

Fischereiabgabe bezahlen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Thüringen fischen oder angeln möchten, müssen Sie eine Fischereiabgabe bezahlen. Sie können die Fischereiabgabe vor Ort (in der zuständigen Behörde) bezahlen.

Sie müssen die Fischereiabgabe vor der Erteilung des Fischereischeines entrichten.

Zuständige Stelle

Für Personen, die in Thüringen ihren Wohnsitz haben: die für den Wohnsitz zuständige Gemeindeverwaltung

Für Personen, die außerhalb Thüringens ihren Wohnsitz haben: die Gemeindeverwaltung, in deren Zuständigkeitsbereich der Fischfang mit der Handangel ausgeübt werden soll.

Voraussetzungen

Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein

außer Jugendfischereischein: Mindestalter 8 Jahre

Welche Gebühren fallen an?

  Die Fischereischeingebühr beträgt für 1. den Jahresfischereischein 8,00 Euro, 2. den Fünfjahresfischereischein 15,00 Euro, 3. den Zehnjahresfischereischein 20,00 Euro, 4. den Fischereischein auf Lebenszeit 45,00 Euro, 5. den Jugendfischereischein 5,00 Euro, 6. den Vierteljahresfischereischein 10,00 Euro, 7. die Ausstellung einer Zweitschrift 8,00 Euro. Die Fischereiabgabe beträgt für 1. den Jahresfischereischein 10,00 Euro, 2. den Fünfjahresfischereischein 30,00 Euro, 3. den Zehnjahresfischereischein 50,00 Euro, 4. den Fischereischein auf Lebenszeit 200,00 Euro, 5. den Jugendfischereischein 7,00 Euro, 6. den Vierteljahresfischereischein 15,00 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Rechtsbehelf

Klage gegen ausstellende Behörde

Was sollte ich noch wissen?

An die Gemeindeverwaltungen in Thüringen.

Ein Service des Landes Thüringen