Vergnügungssteuer
Leistungsbeschreibung
Die Vergnügungssteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer, die auf bestimmte Formen der Freizeitgestaltung erhoben wird. Sie dient dazu, den besonderen finanziellen Aufwand für Vergnügungen teilweise der Allgemeinheit zugutekommen zu lassen und trägt gleichzeitig zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben der Kommune bei.
Besteuert werden in der Regel gewerbliche Vergnügungsangebote, insbesondere der Betrieb von Spiel- und Unterhaltungsgeräten (z. B. Geldspielgeräte), Veranstaltungen mit erotischem Charakter sowie in einigen Fällen Tanz- oder Musikveranstaltungen. Die konkrete Ausgestaltung, also welche Tatbestände steuerpflichtig sind und wie hoch die Steuer ausfällt, wird durch die jeweilige kommunale Vergnügungssteuersatzung geregelt.
Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Weimar
Abteilung Steuern
Rechtsgrundlage
Satzung der Stadt Weimar über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesatzung) vom 10.02.2008.