Vergnügungssteuer
Leistungsbeschreibung
Erhebung einer Vergnügungssteuer nach Bestimmungen der Satzung für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesatzung).
An wen muss ich mich wenden?
siehe "Zuständige Stelle"
Zuständige Stelle
Stadtverwaltung Weimar
Abteilung Steuern
Welche Gebühren fallen an?
siehe unten "Vergnügungssteuersatzung"
Rechtsgrundlage
Satzung der Stadt Weimar über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesatzung) vom 10.02.2008. Siehe unten "Vergnügungssteuersatzung"