Bürgerservice

Vergnügungssteuer

Leistungsbeschreibung

Erhebung einer Vergnügungssteuer nach Bestimmungen der Satzung für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesatzung).

An wen muss ich mich wenden?

siehe "Zuständige Stelle"

Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Weimar
Abteilung Steuern

 

Welche Gebühren fallen an?

siehe unten "Vergnügungssteuersatzung"

Rechtsgrundlage

Satzung der Stadt Weimar über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesatzung) vom 10.02.2008. Siehe unten "Vergnügungssteuersatzung" 

Vergnügungssteuersatzung