Bürgerservice

Gewässerverunreinigung

Leistungsbeschreibung

Jedes ungenehmigte Einleiten von Abwasser oder Einbringen von Stoffen (auch Mahdgut, Gartenabfälle und sonstige Abfälle) in ein Gewässer führt zu dessen Verunreinigung bzw. bei verrohrten Gewässern zu Verstopfungen. Ist auf oder in einem Gewässer eine deutlich Trübung, ein Ölfilm oder eine sonstige Verunreinigung (z. B. starker Schaum) sichtbar? Sollte man derartige Beobachtungen machen, ist unverzüglich die untere Wasserbehörde zu benachrichtigen. Bei akuter Gefahr, z. B. Auftreten eines Fischsterbens ist auch die Polizei oder die Feuerwehr zu benachrichtigen.

An wen muss ich mich wenden?

Polizeiinspektion Weimar      

Tel.:        110  oder  88 2-0

Feuerwehr  

Tel.:        112  oder 555 555