Einbürgerung
Leistungsbeschreibung
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit fünf (5) Jahren ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und die weiteren Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.
Anträge / Formulare
Ein amtlicher Vordruck ist für die Antragstellung nicht vorgeschrieben. Zur Erleichterung für die Antragstellung werden durch die Staatsangehörigkeitsbehörden Vordrucke zur Verfügung gestellt.
Spezielle Hinweise: Einbürgerung ( Weimar )
Nutzen Sie bitte das aktuelle Formular "Antrag auf Einbürgerung Weimar".
Was sollte ich noch wissen?
Für eine individuelle Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte bei dauerndem Aufenthalt
in Deutschland an die für Ihren Wohnsitz zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt,
außerhalb Deutschlands an die zuständige Auslandsvertretung oder das Bundesverwaltungsamt in Köln.
Das Thüringer Landesverwaltungsamt nimmt im Staatsangehörigkeitsrecht Aufgaben der Ermessenseinbürgerung wahr und ist Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde.
Spezielle Hinweise: Einbürgerung ( Weimar )
Einbürgerungsinteressenten finden unter www.einbuergerung.de der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration alle wichtigen Informationen zur Einbürgerung inkl. eines Quick Check, in dem geprüft werden kann, ob eine Einbürgerung für die betreffende Person infrage kommt, sowie eines Videos zum Ablauf des Einbürgerungsverfahrens.