Service

Altlasten- oder Bodenschutzkataster Auskunft beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Altlastenauskunft informiert über vorhandene Altlasten bzw. den Verdacht von Altlasten auf einem Grundstück aufgrund möglicher Belastung von Boden bzw. Grundwasser mit Schadstoffen. Die Stellungnahme erfolgt durch die zuständige Behörde. Liegen keine Altlasten vor, erhalten Sie eine Negativauskunft. Altlastenauskünfte sind z. B. für Bauvorhaben sowie im Rahmen von Grundstücks- und Immobilienverkäufen oder -wertermittlungen von Bedeutung.

Die Altlastverdachtsflächen und Altlasten der Stadt Weimar werden im Thüringer Altlasteninformationssystem (THALIS) erfasst. Die untere Bodenschutzbehörde der Stadt Weimar, erteilt die Altlastenauskünfte und verwaltet das Altlastenkataster für die Stadt Weimar.

Grundsätzlich hat jedermann Anspruch auf die Erteilung einer Altlastenauskunft, es sei denn, öffentliche oder private Belange stehen entgegen.

Verfahrensablauf

Die Altlastenauskunft für das Stadtgebiet Weimar wird auf formlosen Antrag von der unteren Bodenschutzbehörde erteilt. Sie richtet sich nach den für das jeweilige Grundstück vorliegenden Informationen.

Der Antrag kann mündlich oder schriftlich per Brief, E-Mail oder Fax gestellt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Der Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Antragstellers
  • Gemarkung, Flur und Flurstück, Straße und Hausnummer des betreffenden Grundstückes für das die Auskunft beantragt wird
  • Schriftliche Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers, sollten Antragsteller und Grundstückseigentümer voneinander abweichen
  • Erklärung des Antragstellers, dass die anfallenden Bearbeitungskosten übernommen werden

Hilfreich sind ferner die Angabe einer Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse, damit die Behörde bei Rückfragen schneller Kontakt mit Ihnen aufnehmen kann.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Altlastenauskunft ist eine Gebühr zu entrichten. Diese bemisst sich nach dem Zeitaufwand.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bei der Antragstellung sind keine Fristen zu beachten, die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Auskunftserteilung erfolgt in der Regel innerhalb eines Monats.

Rechtsbehelf

Wenn Sie mit der erteilten THALIS-Auskunft oder den dafür erhobenen Kosten nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch bei der Behörde einlegen, die den Auskunftsbescheid erlassen hat.

Elektronische Antragstellung