Altlasten- oder Bodenschutzkataster Auskunft beantragen
Leistungsbeschreibung
Altlastverdachtsflächen sind zum einen Grundstücke stillgelegter Betriebe/Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umwelt-gefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte) und zum anderen Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen) und für die somit der Verdacht auf eine gefährliche Schadstoffverunreinigung des Bodens besteht. Als Altlasten werden solche Grundstücke dann bezeichnet, wenn durch Untersuchungen nachgewiesen worden ist, dass gefährliche Bodenverunreinigungen vorliegen.
Altlastverdachtsflächen und Altlasten werden in Thüringen in einem Kataster erfasst. Dieses Kataster trägt die Bezeichnung „THALIS“ (Thüringer Altlasteninformationssystem).
Grundstückseigentümer oder Personen mit berechtigtem Interesse benötigen aus verschiedenen Gründen die Information, ob für ein Grundstück ein möglicher Altlastverdacht besteht. Dazu können Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen. Beispielsweise können Sie anfragen, ob ein bestimmtes Grundstück dort registriert ist. Schriftliche Auskünfte sind allerdings kostenpflichtig.
Verfahrensablauf
Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.
Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.
Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.
Voraussetzungen
Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es ist ein Antrag notwendig, der nachfolgende Angaben benötigt:
- Ihren Namen und Anschrift,
- die genaue Bezeichnung mit Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks,
- fügen Sie gegebenenfalls einen Lageplan hinzu,
- fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist.
Wenn die antragstellende Person nicht Grundstückseigentümer ist: Vollmacht des Grundstückseigentümers
Welche Fristen muss ich beachten?
Bei der Antragstellung sind keine Fristen zu beachten, die Auskunft kann jederzeit beantragt werden. Jedoch müssen Sie, wenn Sie mit einer erteilten THALIS-Auskunft oder den dafür erhobenen Kosten nicht einverstanden sind, den Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides einlegen.
Bearbeitungsdauer
Die Auskunftserteilung erfolgt in der Regel innerhalb eines Monats.
Rechtsbehelf
Wenn Sie mit der erteilten THALIS-Auskunft oder den dafür erhobenen Kosten nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch bei der Behörde einlegen, die den Auskunftsbescheid erlassen hat. Dabei sind bestimmte Fristen zu beachten (siehe oben unter „Welche Fristen muss ich beachten?“).
Anträge / Formulare
- Onlineverfahren möglich: in Planung
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Spezielle Formulare werden nicht benötigt. Allerdings muss der Antrag mindestens folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Antragstellers
- Gemarkung, Flur und Flurstück(e), für das (die) die Auskunft beantragt wird
- Erklärung des Antragstellers, dass er die anfallenden Bearbeitungskosten übernehmen wird
Hilfreich sind ferner die Angabe einer Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse, damit die Behörde bei Rückfragen schneller Kontakt mit Ihnen aufnehmen kann.
Was sollte ich noch wissen?
Wenden Sie sich bitte an die Untere Bodenschutzbehörde des Landkreises (bzw. der kreisfreien Stadt), in dem sich das betreffende Grundstück befindet.
Die Unteren Bodenschutzbehörden sind in Thüringen für die Altlastenbearbeitung zuständig. Dort liegen unter Umständen auch Gutachten und Untersuchungsberichte für das Grundstück vor. Außerdem können diese Behörden oft auch Hinweise darüber geben, wie dringend der Altlastverdacht ist, ob alle Grundstücksteile gleichermaßen von dem Verdacht betroffen sind und wie hoch etwaige Untersuchungs- und Sanierungskosten sein werden. Möglicherweise wird im Zuge Ihrer Anfrage auch eine Aktualisierung bzw. Bereinigung des Katasters vorgenommen.
Ein Service des Landes Thüringen