Schwerbehindertenfeststellung/Sinnesbehindertengeld
Leistungsbeschreibung
Schwerbehindertenfeststellungsverfahren
- Bearbeitung von Erst- und Änderungsanträgen nach dem SGB IX und weiteren Anträgen in Verbindung mit dem Schwerbehindertenrecht
- Ausstellen eines Ausweises über die Eigenschaften als Schwerbehinderter, Grad der Behinderung sowie weitere gesundheitliche Merkmale gemäß SGB IX
- Bearbeitung von Widersprüchen
- Erstellen von Bescheinigungen für Sonderparkerleichterung
- Beiblattausstellung gemäß SGB IX für Nutzung öffentlichen Nahverkehr und/oder Kfz-Steuerermäßigung
Thüringer Sinnesbehindertengeld
- Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung von Sinnesbehindertengeld nach dem ThürSinnbGG
- Bearbeitung von Widersprüchen
- Sinnesbehinderungen im Sinne dieses Gesetzes sind: Blindheit, Gehörlosigkeit, Taubblindheit, Wachkomapatienten
- Anspruchsvoraussetzung: Feststellungbescheid nach dem SGB IX
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Wichtiger Hinweis:
Abteilung Versorgung der Stadtverwaltung Gera im Amt für Gesundheit und Versorgung bleibt vom 01. – 03.07.2026 geschlossen
Aufgrund einer programmtechnischen Umstellung bleibt die Abteilung Versorgung des Amtes für Gesundheit und Versorgung im oben genannten Zeitraum geschlossen.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Abteilung Versorgung sind während der bekannten Servicezeiten telefonisch als auch per Mail unter schwerbehindertenfeststellung@gera.de erreichbar.
Aufgrund der technischen Umstellung können in diesem Zeitraum jedoch keine Auskünfte zum jeweiligen Bearbeitungsstand erteilt werden.
Die Stadtverwaltung dankt für das Verständnis.
Zuständige Stelle
Frau J. Weigel | Abteilungsleiterin
Stadtverwaltung Gera
Amt für Gesundheit und Versorgung
Abt. Versorgung
Gagarinstraße 68
07545 Gera
Servicezeiten in Gera
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag, Dienstag, Donnerstag: von 9 bis 17 Uhr
Freitag: von 9 bis 15 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Buchstaben Telefon
G + Widersprüche M-Z (0365) 838-3518
M + Widersprüche A-L (0365) 838-3528
C / K / St / Q (0365) 838-3542
J / P / W (0365) 838-3514
D / F / L (0365) 838-3517
E / H / V (0365) 838-3511
B / T / U / X / Y (0365) 838-3516
O / R / S / Z (0365) 838-3513
A / I / N / Sch (0365) 838-3519
Bürgersprechtage in Weimar
jeden 1. Dienstag im Januar, März, Mai, Juli, September, November von 10 – 16 Uhr
Schwanseestraße 17
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