Service

Schwerbehindertenfeststellung/Sinnesbehindertengeld

Leistungsbeschreibung

Schwerbehindertenfeststellungsverfahren

  • Bearbeitung von Erst- und Änderungsanträgen nach dem SGB IX und weiteren Anträgen in Verbindung mit dem Schwerbehindertenrecht
  • Ausstellen eines Ausweises über die Eigenschaften als Schwerbehinderter, Grad der Behinderung sowie weitere gesundheitliche Merkmale gemäß SGB IX
  • Bearbeitung von Widersprüchen
  • Erstellen von Bescheinigungen für Sonderparkerleichterung
  • Beiblattausstellung gemäß SGB IX für Nutzung öffentlichen Nahverkehr und/oder Kfz-Steuerermäßigung

Thüringer Sinnesbehindertengeld

  • Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung von Sinnesbehindertengeld nach dem ThürSinnbGG
  • Bearbeitung von Widersprüchen
  • Sinnesbehinderungen im Sinne dieses Gesetzes sind: Blindheit, Gehörlosigkeit, Taubblindheit, Wachkomapatienten
  • Anspruchsvoraussetzung: Feststellungbescheid nach dem SGB IX

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Wichtiger Hinweis:

Abteilung Versorgung der Stadtverwaltung Gera im Amt für Gesundheit und Versorgung bleibt vom 01. – 03.07.2026 geschlossen

Aufgrund einer programmtechnischen Umstellung bleibt die Abteilung Versorgung des Amtes für Gesundheit und Versorgung im oben genannten Zeitraum geschlossen.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Abteilung Versorgung sind während der bekannten Servicezeiten telefonisch als auch per Mail unter schwerbehindertenfeststellung@gera.de erreichbar.

Aufgrund der technischen Umstellung können in diesem Zeitraum jedoch keine Auskünfte zum jeweiligen Bearbeitungsstand erteilt werden.

Die Stadtverwaltung dankt für das Verständnis.

Zuständige Stelle

Frau J. Weigel | Abteilungsleiterin

Stadtverwaltung Gera
Amt für Gesundheit und Versorgung
Abt. Versorgung
Gagarinstraße 68
07545 Gera

Servicezeiten in Gera

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag, Dienstag, Donnerstag: von 9 bis 17 Uhr
Freitag:  von 9 bis 15 Uhr
Mittwoch: geschlossen

Buchstaben Telefon
G + Widersprüche M-Z    (0365) 838-3518
M + Widersprüche A-L    (0365) 838-3528
C / K / St / Q                  (0365) 838-3542
J / P / W                          (0365) 838-3514
D / F / L                          (0365) 838-3517
E / H / V                          (0365) 838-3511
B / T / U / X / Y              (0365) 838-3516
O / R / S / Z                    (0365) 838-3513
A / I / N / Sch                (0365) 838-3519

Bürgersprechtage in Weimar
jeden 1. Dienstag im Januar, März, Mai, Juli, September, November von 10 – 16 Uhr

Schwanseestraße 17
Haus 1, Raum 19
99423 Weimar

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