Service

Sondernutzungserlaubnis für Straßen beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die grundsätzlich e rlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

Sondernutzungen gewerblicher Art sind z. B.:

  • Verkaufswagen/Verkaufsstände

  • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften

  • Informationsstände

  • Werbeaufsteller/Werbetafeln

  • Tische/Stühle

  • Fahrradständer

  • Plakatierung

Antragsinhalt:

  • In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größen der benötigten Straßenflächen anzugeben.

Inhalt der Erlaubnis:

  • Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R. befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.
  • Im Rahmen der Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

Verfahrensablauf

  • Antragstellung bei Ihrer Gemeinde oder dem TLBV
  • Prüfung Ihres Antrages
  • Erteilung der Sondernutzungserlaubnis bei Erfüllung aller Voraussetzungen durch die Gemeinde
  • Zustellung des Bescheides über die Sondernutzungserlaubnis von Straßen durch den TLBV Onlinedienst 

An wen muss ich mich wenden?

In Ortsdurchfahrten kann die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung Sondernutzungen genehmigen.

Für Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortschaften wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr.

Voraussetzungen

Beispielsweise Waren verkaufen oder einen Informationsstand errichten ist eine Sondernutzung der Straße. Dafür müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Erkundigen Sie sich in Ihrer Gemeinde, welche Antragsformulare für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen und welche weiteren Unterlagen notwendig sind.
  • In der Regel sind den Anträgen der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größen der benötigten Straßenflächen anzugeben.
  • Das kann je Kommune unterschiedlich sein.
  • Betrifft Ihr Anliegen die Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortschaften, erkundigen Sie sich beim Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), welche Antragsformulare zur Verfügung stehen und welche Unterlagen beigefügt werden müssen beziehungsweise hochzuladen sind. Beim TLBV können Sie die Sondernutzung von Straßen online beantragen.

Welche Gebühren fallen an?

Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Sondernutzungsgebührensatzung der jeweiligen Gemeinde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.Die Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt.

Rechtsbehelf

Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.

Anträge / Formulare

Der Antrag kann in schriftlicher Form per Post oder elektronischer Form per E-Mail eingereicht werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, welche Antragsformulare oder welches Online-Portal für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.

Für Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortschaften, die in der Zuständigkeit des Thüringer Landesamts für Bau und Verkehr liegen, können Sie die Sondernutzung von Straßen online beantragen.

Ein Service des Landes Thüringen