Bürgerservice

Melderegisterauskunft gegenüber Gruppen widersprechen

Leistungsbeschreibung

Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an

  • Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
  • Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen 
  • Adressbuchverlage

ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.

Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

Voraussetzungen

Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte reichen Sie einen formlosen Antrag ein.

Bearbeitungsdauer

Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.

Was sollte ich noch wissen?

Die Auskunftssperre beantragen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde.
Sie gilt auch nur für diese Meldebehörde.

Ein Service des Landes Thüringen