Bürgerservice

Sozialhilfe beantragen

Leistungsbeschreibung

Über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Diese unterstützt Sie dabei, Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren und deckt das sozio-kulturelle Existenzminimum ab. Sie ist eine Leistung der Sozialhilfe und erfüllt die gleiche Funktion wie die Hilfe zum Lebensunterhalt, jedoch für einen speziellen Personenkreis.

Der Umfang der Grundsicherung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen. Zum Vermögen zählt das Haus- und Grundvermögen, wenn es von Ihnen nicht selbst bewohnt wird, Zeitwert der Pkws, Bargeld, Guthaben auf Konten bei Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Wertpapiere sowie Rückkaufswerte von Lebens- und Sterbeversicherungen. Eine Leistungsgewährung setzt Bedürftigkeit voraus. Die Grundsicherung deckt grundsätzlich verschiedene Bedarfe ab, dazu zählen:

  • der maßgebende Regelbedarf
  • Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind
  • Mehrbedarfe bei:
    • Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen G
    • Krankheit, wenn aus medizinischen Gründen eine besondere Ernährung erforderlich ist
    • Schwangerschaft
  • Einmalige Bedarfe in Sondersituationen (zum Beispiel Erstausstattungen für die Wohnung)
  • Bedarfe für eine Kranken-/Pflegeversicherung

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bei Ihrem örtlichen oder überörtlichen Sozialhilfeträger ( Sozialamt ) oder über das Online - Portal .
  • Sie reichen die vom Sozialhilfeträger angeforderten Nach weise ein. Eine Auflistung der einzureichenden Nachweise finden Sie in der Beantragung der Leistung.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und errechnet Ihre Bedarfe und zustehende Leistungen .
  • Wenn Sie einen Antr ag wegen dauerhafter voller Erwerbs minderung gestellt haben, werden entsprechende Nach weise geprüft oder von Ihrem Träger der Rentenversiche rung eingeholt.
  • Die zuständige Behörde entscheidet über Ihren Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis mit. Dazu erhalten Sie einen ent sprechenden Bescheid von Ihrer zuständigen Behörde.
  • Wurde Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Bewilligungs bescheid, wird er abgelehnt, erhalten Sie einen Ableh nungsbescheid.
  • In beiden Fällen enthält der Bescheid die Gründe der Ent schei dung. Außerdem sind Informationen über die Möglich keit enthalten, gegen die Entscheidung Widerspruch einzu legen (Rechtsbehelfsbelehrung) . Da bei ist eine Angabe zur
    Frist enthalten, innerhalb der Sie Widerspruch erheben kön nen.
  • Der Bewilligungsbescheid enth ält die Höhe der zu zahlen den Leistung und den Beginn der Zahlung. Ab dem genann ten Datum werden Ihnen die Ihnen zustehenden Leistungen durch den zuständigen Träger in der Regel am Monatsan fang zur Verfügung gestellt.

Zuständige Stelle

Sozialamt

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
  • Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können.
  • Sie haben die Altersgrenze ( 66 – 67 Jahre) erreicht oder sind über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert.
  • Sie durchlaufen in einer Werkstatt für behinderte Men schen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Ein gangsverfahren und den Berufsbildungsbereich .
  • Sie stehen in einem Ausbildungsverhältnis, für das Sie ein Budget für die Ausbildung erhalten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter Antrag
  • Einkommens - /Vermögensnachweis e
  • Mietvertrag/aktuelle Mietänderungsschreiben/aktuelle Ne ben - und Heizkostenabrechnungen
  • Belege über laufende Ausgaben
  • Falls vorhanden: Schwerbehindertenausweis
  • Falls vorhanden, bei Antragstellung wegen voller Erwerbs minderung : Rechtsgutachten/Bescheid des Rententrägers oder der Rentenversicherung über eine dauerhafte , volle Erwerbsminderung
  • Falls vorhanden: Renten erst bescheid
  • G egebenenfalls weitere Unterlagen

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können Leistungen ab dem ersten des Monat s erhalten, in dem Sie Ihren Antrag gestellt haben. Die Leistung wird in der Regel für zwölf Kalendermonate bewilligt. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, die Prüfung Ihres Antrags aber zeitaufwändig ist, können Sie auch eine vorläufige Bewilligung für sechs Monate erhalten. Über die Erbringung von Geldleistungen ist hingegen vorläufig zu entscheiden, wenn feststeht, dass eine Person dem personalen An wendungsbereich des 4. Kapitels des SGB XII unterfällt und zur Feststellung der weiteren Voraussetzun gen des An spruchs auf Geldleistungen voraussichtlich längere Zeit er forderlich ist und die weiteren Voraussetzungen für den An spruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen oder ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach besteht und zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist.   Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist für die Weitergewährung der Grundsicherungsleistungen zwar kein neuer Antrag erforderlich, jedoch wird das Einkommen und Vermögen vor jeder We iterbewilli gung erneut geprüft.

Rechtsbehelf

Widerspruch, Anfechtungs - und Leistungs klage (w eitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag)

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.

Ein Service des Landes Thüringen