Service

Kind in KiTa anmelden

Leistungsbeschreibung

Die Förderung von Kindern beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten) oder bei einer Kindertagespflegeperson.

Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

  • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
  • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
  • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

  • Alter
  • Entwicklungsstand
  • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
  • Lebenssituation
  • Interessen und Bedürfnisse
  • ethnische Herkunft

In der Stadt gibt es 39 Kinder­tages­einrichtungen in freier Trägerschaft bei 16 Trägern für Kinder im Alter von 3 Monaten bis zum Schul­eintritt. Die Einrichtungen bieten mit den unterschied­lichsten konzeptionellen Ansätzen familien­begleitende Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit unterschiedlichen Betreuungs­zeiten an.

Bedarfsplan 2024-2025

Verfahrensablauf

Eltern melden sich im Elternportal "Kivan" der Stadt Weimar an.

Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

An wen muss ich mich wenden?

Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung (Kita) oder in einer Kindertagespflegeperson (Tagesmutter/Tagesvater).

Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

Ab dem 1. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte stellen Sie den Antrag zur Aufnahme des Kindes bei dem freien Träger der Kindertageseinrichtung.

Welche Gebühren fallen an?

Die Elternbeitragsfreiheit wurde in Thüringen zwischenzeitlich auf 24 Monate erweitert.

Anträge / Formulare

Antragsformulare finden Sie auf der rechten Seite im Bereich "Dokumente".

Den Antrag für die Betreuung von Kindern unter 1 Jahr finden Sie unter "Anliegen online starten" (rechter Rand)

Elektronische Antragstellung