Bürgerservice

Kind in KiTa anmelden

Leistungsbeschreibung

Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

  • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
  • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
  • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

  • Alter
  • Entwicklungsstand
  • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
  • Lebenssituation
  • Interessen und Bedürfnisse
  • ethnische Herkunft

Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

Spezielle Hinweise: Kindertageseinrichtungen ( Weimar )

In der Stadt gibt es 39 Kinder­tages­einrichtungen in freier Trägerschaft bei 16 Trägern mit einer Kapazität von ca. 3626 Plätzen für Kinder im Alter von 3 Monaten bis zum Schul­eintritt. Die Einrichtungen bieten mit den unterschied­lichsten konzeptionellen Ansätzen familien­begleitende Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit unterschiedlichen Betreuungs­zeiten an.

Bedarfsplan 2022-2023

Verfahrensablauf

Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

Voraussetzungen

Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

Spezielle Hinweise: Kindertageseinrichtungen ( Weimar )

Bitte stellen Sie den Antrag zur Aufnahme des Kindes bei dem freien Träger der Kindertageseinrichtung.

Spezielle Hinweise: Kindertageseinrichtungen ( Weimar )

Die Elternbeitragsfreiheit wurde in Thüringen zwischenzeitlich auf 24 Monate erweitert.

Spezielle Hinweise: Kindertageseinrichtungen ( Weimar )

Antragsformulare finden Sie auf der rechten Seite im Bereich "Dokumente".

Den Antrag für die Betreuung von Kindern unter 1 Jahr finden Sie unter "Anliegen online starten" (rechter Rand)

Ein Service des Landes Thüringen