Fragen und Antworten zur kommunalen Wärmeplanung in Weimar

Allgemeine Fragen zur Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung soll dabei helfen, die Wärmeversorgung in Weimar bis 2045 klimaneutral zu gestalten. Ziel der Wärmeplanung ist es, dafür einen möglichst realistischen Weg aufzuzeigen, ausgehend vom aktuellen Stand der Wärmeversorgung.

Dabei wird u.a. folgenden Fragen nachgegangen:

  • Wie kann der Wärmebedarf gesenkt werden?
  • Entsteht irgendwo unvermeidbare Abwärme, die für die Wärmeversorgung genutzt werden kann?
  • Welche Potenziale gibt es, um die bisher dominierenden fossilen Brennstoffe (in Weimar vor allem Erdgas) bis zum Jahr 2045 schrittweise durch erneuerbare Energien zu ersetzen?
  • Wo können Wärmenetze erweitert oder neu errichtet werden?

Wichtig: Die Wärmeplanung macht keine Vorgaben für einzelne Gebäude und hat keine direkte rechtliche Wirkung. Das heißt, für Eigentümer, Vermieter oder Mieter entstehen weder Pflichten noch Ansprüche. Der Stadtrat muss den Wärmeplan aber beschließen, um eine Handlungsgrundlage für die kommenden Jahre zu schaffen. Alle fünf Jahre wird der Plan überprüft und bei Bedarf aktualisiert.

Zusammengefasst: Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Konzept, um die Wärmeversorgung in Weimar klimaneutral zu gestalten.


Das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) erklärt die kommunale Wärmeplanung anschaulich

Der Großteil der Energie in Deutschland wird für Wärme benötigt, was auch einen großen Anteil der CO₂-Emissionen ausmacht. In Weimar geht über die Hälfte des gesamten Energieverbrauchs auf die Wärmeversorgung zurück, und mehr als 95 % der Wohnungen werden mit fossilen Energieträgern wie Erdgas beheizt (Stand: Zensus 2022, Aktuell basiert auch die Fernwärme in Weimar fast vollständig auf Erdgas, Stand: Januar 2025).

Die Stadt muss – wie alle Kommunen in Deutschland – auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung umstellen. Dafür braucht es einen Wärmeplan, der zeigt, wie dieser Umbau gelingen kann.

Laut dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) sind alle Städte und Gemeinden verpflichtet, einen solchen Plan zu erstellen. Ziel ist, bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Für Weimar ist der 30. Juni 2028 der späteste Abgabetermin. Das Wärmeplanungsgesetz steht in engem Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches konkrete Vorgaben für Gebäude und darin befindliche Heizungsanlagen macht.

Mit dem langfristigen Umstieg auf erneuerbare Energien im Wärmebereich kann die lokale Wertschöpfung nachhaltig gestärkt werden, indem ein wesentlicher Teil der Energie, die vor Ort gebraucht wird, auch hier produziert wird.

Die kommunale Wärmeplanung ist ein umfassendes Projekt mit vier inhaltlichen Schwerpunkten (siehe folgende Abbildung). Auf Basis einer umfassenden Bestandsanalyse (1) und einer darauffolgenden Potenzialanalyse (2) wird ein Szenario (3) erarbeitet, mit dem Weimar die Wärmewende bis 2045 schaffen kann. Hieraus wird eine Umsetzungsstrategie (4) abgeleitet, die konkrete Maßnahmen und Zeitpläne enthält. Das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) stellt in einer Videoreihe die einzelnen Schritte einer Wärmeplanung vor.

1
Bestandsanalyse
2
Potenzialanalyse
3
Zielszenario
4
Umsetzungsstrategie

 

  1. Bestandsanalyse
    In der Bestandsanalyse wird untersucht, wie viel Wärme in Weimar aktuell benötigt und verbraucht wird. Dabei werden die Gas- und Wärmenetze, Energiequellen und Speicher sowie die dadurch entstehenden Treibhausgasemissionen erfasst. Zusätzlich werden Gebäude hinsichtlich Alter, Nutzung und Bauweise analysiert. Erste Einschätzungen zeigen, welche Stadtteile sich für ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz nicht eignen.

  2. Potenzialanalyse
    Im nächsten Schritt wird geprüft, wie Energie eingespart und Wärme klimaneutral erzeugt werden kann. Dabei werden verschiedene erneuerbare Energiequellen berücksichtigt. Ziel ist es, für jedes Stadtgebiet die passende Wärmeversorgungsart zu ermitteln.

  3. Zielszenario
    Das Zielszenario zeigt auf, wie Weimar klimaneutral mit Wärme versorgt werden kann. Es unterscheidet zwischen Gebieten, die an ein Wärmenetz angeschlossen werden können, und solchen, die besser dezentral – z. B. mit Lösungen für einzelne Gebäude oder Quartiere – versorgt werden.

  4. Umsetzungsstrategie
    Basierend auf dem Zielszenario wird ein Plan entwickelt, der die Schritte zur klimaneutralen Wärmeversorgung vorgibt. Dieser enthält Zeitpläne, Strategien und konkrete Maßnahmen für die Umsetzung.

Im November 2024 hat Weimar die Wärmeplanung mit Unterstützung externer Fachleute gestartet. Über den Fortschritt, Zwischenschritte und Beteiligungsmöglichkeiten informiert die Stadt regelmäßig im Rathauskurier und online.

Die Stadtwerke Weimar haben bereits eine Wärmenetzstrategie 2040 für ihre Fernwärmenetze entwickelt. Sie arbeiten zudem an einem Transformationsplan zur Umstellung auf erneuerbare Energien. Auch die ENWG, die das Gas- und Stromnetz betreibt, erstellt Transformationsstudien. Beide arbeiten eng mit der kommunalen Wärmeplanung zusammen.

In Weimar mit rund 66.000 Einwohnern entfallen über die Hälfte des Energieverbrauchs und 41 % der CO₂-Emissionen auf die Wärmeversorgung. Ein Viertel der Wohnungen wird mit Fernwärme beheizt, der Großteil dezentral. Erdgas dominiert mit 78 % der Wärmeleistung, weitere 11 % entfallen auf erdgasbasierte Fernwärme. Umweltwärme und Wärmepumpen spielen eine wachsende, aber noch geringe Rolle (1 %), während 10 % auf Heizöl, Holz und andere Energiequellen entfallen.

Die Fernwärme versorgt etwa 8.900 Haushalte, vor allem in großen Wohnsiedlungen wie Weimar West, Weimar Nord und Schöndorf-Waldstadt, sowie öffentliche Einrichtungen und Unternehmen. Die Stadtwerke Weimar haben eine Wärmenetzstrategie 2040 entwickelt und arbeiten an einem Transformationsplan zur Umstellung auf erneuerbare Energien und zum Ausbau des Netzes. Diese Maßnahmen sind eng mit der kommunalen Wärmeplanung abgestimmt.

Die Stadt Weimar erhält sowohl für die Erarbeitung des Wärmeplans durch externe Fachplaner als auch für die erforderlichen Personalkosten in der Stadtverwaltung Fördermittel. Hierbei ergänzen sich Bundesmittel für den Wärmeplan und Landesmittel für Personalkosten. Alle übrigen Kosten werden durch den Freistaat Thüringen erstattet, weil die Wärmeplanung eine übertragene Pflichtaufgabe ist.

Die Wärmeplanung in Weimar bezieht alle wichtigen Akteure der Stadt mit ein – das ist nicht nur sinnvoll, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben.

Zentrale Partner sind die Stadtwerke Weimar, die die Fernwärmenetze betreiben, und die ENWG, die für Strom- und Gasnetze zuständig ist. Zusätzlich sollen Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Bürgerinnen und Bürger eingebunden werden, um gemeinsam eine hochwertige und zukunftsfähige Wärmeplanung zu entwickeln.

Für die Wärmeplanung in Weimar werden viele Daten aus verschiedenen Quellen ausgewertet, z. B. zur Infrastruktur von Gas-, Fernwärme- und Stromnetzen sowie zu Heizungsanlagen und Wärmeverbräuchen. Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) regelt, welche Daten benötigt werden und wie der Datenschutz dabei gewährleistet wird.

Alle Daten werden so verarbeitet, dass keine Rückschlüsse auf einzelne Wohnungen oder Personen möglich sind. Stattdessen werden Informationen auf größere Einheiten, wie Gebäudekomplexe, zusammengefasst.

Neben den institutionellen Akteuren spielen natürlich auch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt eine wichtige Rolle für die Wärmeplanung. Für die Öffentlichkeitsbeteiligung gibt es gesetzliche Vorgaben, die ein mehrstufiges Verfahren vorsehen. Grundsätzlich sollen Bürgerinnen und Bürger frühzeitig informiert werden und auch Stellungnahmen abgeben können. Neben der regelmäßigen Offenlage des Arbeitsstandes sind weitere Informations- und Beteiligungsformate vorgesehen.

Bei der kommunalen Wärmeplanung handelt es sich um einen stetigen Prozess, der nicht mit der Erstellung des ersten Wärmeplans abgeschlossen ist. Der Umsetzungsfortschritt muss stetig beobachtet werden und kontinuierlich mit den aufgestellten Zielen abgeglichen werden. Laut Wärmeplanungsgesetz (WPG) muss der Wärmeplan alle 5 Jahre überprüft und gegebenenfalls an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden, damit die Umstellung der Wärmeversorgung auf Kurs bleibt.

Das Ziel der Wärmeplanung ist nicht die Planung selbst, sondern der Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045. Sie zeigt konkrete Schritte auf und bleibt durch regelmäßiges Monitoring flexibel, um auf neue Technologien und Entwicklungen reagieren zu können.

Die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung werden in einem umfassenden Bericht, dem Wärmeplan, detailliert dokumentiert und dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt. Ist dies erfolgt, werden sowohl der Wärmeplan insgesamt als auch zentrale Inhalte in geeigneten Formaten öffentlich zugänglich gemacht. Die Ergebnisse der Wärmeplanung sollen den unterschiedlichen Akteuren für ihre zukünftigen Vorhaben als Entscheidungshilfe und Wegweiser dienen. Für die Netzbetreiber- und Energieversorgungsgesellschaften ist die kommunale Wärmeplanung Ausgangspunkt für die Transformation der Wärmeversorgung und den Ausbau der Stromversorgung. Gebäudeeigentümer, Wohnungsbesitzer und Unternehmer bekommen mit der Wärmeplanung einen Überblick über mögliche Wege zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Hierbei können ganz unterschiedliche Optionen in Betracht kommen, neben der gebäudebezogenen Einzellösung ebenso die Erstellung eines Quartierskonzeptes oder auch der perspektivische Anschluss an ein geplantes (Fern-)Wärmenetz.

Was bedeutet die Wärmeplanung für mich?

Die kommunale Wärmeplanung bringt für Eigentümer, Vermieter oder Mieter keine direkten Pflichten mit sich. Sie dient als Informationsquelle, um die zukünftige Wärmeversorgung in Weimar zu verstehen und kann bei der Entscheidung helfen, wenn eine Heizungsanlage erneuert werden soll. Dabei müssen jedoch die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beachtet werden.

Möchte eine Kommune den Plan verbindlicher machen, kann sie bestimmte Gebiete für den Ausbau von Wärmenetzen festlegen – diese Entscheidungen müssen aber vom Stadtrat in einem gesonderten Schritt getroffen werden.

Ein wichtiger Teil der Umsetzung ist der sparsame Umgang mit Energie. Die Stadt bietet mit der Verbraucherzentrale Thüringen kostenfreie Energieberatungen an, die zu Einsparpotenzialen, erneuerbaren Energien und Förderprogrammen informiert. Beratungstermine können unter der Nummer 0800 809 802 400 (kostenfrei) oder (0361) 555 14-0 vereinbart werden.

Die kommunale Wärmeplanung entscheidet nicht darüber, ob und wie lange bestehende Heizungsanlagen zulässig sind. Vielmehr werden Optionen aufgezeigt, wie vor Ort zukünftig eine klimaneutrale Wärmeversorgung aussehen kann und welche Energieträger hierfür geeignet sind.

Ob die eigene Heizung noch zulässig ist oder ausgetauscht werden muss, regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Danach müssen Heizungen in der Regel erst ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind und bestimmte technische Standards nicht erfüllen. Bestehende Heizungen, die jünger als 30 Jahre sind oder die vorgegebenen technischen Standards erfüllen, dürfen unabhängig vom Energieträger auch weiterhin betrieben und repariert werden. Ab dem Jahr 2045 dürfen Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen generell nicht mehr betrieben werden.

Diese Frage ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. Danach gilt für Städte mit weniger als 100.000 Einwohnern (dazu zählt auch Weimar), dass in bestehenden Gebäuden bis zum 30. Juni 2028 weiterhin der Einbau von fossilen Heizungsanlagen möglich ist. Erst danach sind bei einem Heizungswechsel nur noch Anlagen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien zulässig.
In Neubaugebieten gelten die Regelungen des GEG bereits seit dem 1. Januar 2024.

Ob der Einbau einer fossilen Heizung sinnvoll ist, sollte im Einzelfall genau abgewogen werden. Hierbei empfiehlt es sich, insbesondere die Preisentwicklung der Brennstoffe zu betrachten. Laut GEG ist in diesen Fällen eine fachkundige Beratung verpflichtend.

Die kommunale Wärmeplanung zeigt im Ergebnis für ganz Weimar und für einzelne Stadtgebiete auf, welche Möglichkeiten für die Wärmeversorgung in Zukunft am geeignetsten sind.

Welche Option für ein einzelnes Gebäude zu einem bestimmten Zeitpunkt am sinnvollsten ist, muss im Einzelfall betrachtet werden. Insbesondere dann, wenn die Wärmeplanung noch nicht vorliegt.

Bereits jetzt gibt es umfassende Beratungs- und Unterstützungsleistungen, die genutzt werden können. Beispielhaft sind das Bundesprogramm 80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie die Energieberatung der Verbraucherzentrale Thüringen zu nennen. Eine fachkundige Energieberatung hilft bei der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) und wird mit Fördergeldern unterstützt. Weitere Informationen finden Sie hier.