INFORMATIONEN FÜR INTERNATIONALE STUDIERENDE
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums erhalten, wenn Sie eine Zulassung an einer staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Bildungseinrichtung in Deutschland haben.
Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums erfasst auch die Promotion, studienvorbereitende Maßnahmen, wie zum Beispiel studienvorbereitende Sprachkurse oder den Besuch eines Studienkollegs oder einer ähnlichen Einrichtung.
Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für zwei Jahre erteilt und nur ausnahmsweise, insbesondere bei einjährigen Studiengängen, für ein Jahr ausgestellt. Ein Aufenthalt von zehn Jahren gilt in der Regel als Obergrenze.
Zum Online-AntragWenn Sie visumspflichtig sind, muss das Visum vor der Einreise nach Deutschland beantragt werden. Die Bauhaus-Universität bietet umfassende Informationen speziell für Austauschstudierende.
Informationen zum VisumIn Weimar gibt es zwei Hochschulen mit rund 5.000 Studierenden: die Bauhaus-Universität Weimar und die Hochschule für Musik Franz Liszt. Der Großteil der Studierenden besucht die Bauhaus-Universität.
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