Gewässerschau 2025

Schmerlbach in SüßenbornSchmerlbach in SüßenbornSchmerlbach in SüßenbornSchmerlbach in Süßenborn

Auch in diesem Jahr wieder hatte die untere Wasserbehörde des Umweltamtes der Stadt Weimar an drei Tagen im März 2025 Gewässerschauen an verschiedenen Gewässern im Weimarer Stadtgebiet durchgeführt. Die Gewässerbegehungen erfolgten in Kombination als Gewässerschau und gleichzeitig als Verbandsschau mit dem jeweils zuständigen Gewässerunterhaltungsverband.

Gewässerschauen dienen im Rahmen der Gewässeraufsicht an Oberflächengewässern der Erfassung des Zustandes und der Benutzungen der Gewässer, einschließlich der Ufer, der Gewässerrandstreifen sowie ggf. des Überschwemmungsgebietes der Ilm auf der Grundlage des § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 74 Thüringer Wassergesetz (ThürWG). Verbandsschauen sind parallel zur Feststellung des Zustandes der vom Verband zu betreuenden Anlagen, Gewässern und Grundstücken auf der Grundlage des § 44 Wasserverbandsgesetz (WVG) in Verbindung mit § 7 der Satzung des Gewässerunterhaltungsverbandes (GUV) durchzuführen.

Die beiden teilnehmenden Gewässerunterhaltungsverbände (GUV) verschafften sich gleichzeitig einen Überblick über den Zustand der vorgefundenen Gewässerstrukturen für die Erstellung der Gewässerunterhaltungspläne für das kommende Jahr.

An folgenden Gewässern 2. Ordnung erfolgten Begehungen:

Nr. Datum Gewässer 2. Ordnung Länge Gemeinde von Ort bis Ort
1 05.03.2025 Borngraben in Süßenborn 450 m Weimar Beginn B7 stromabwärts Einlauf in Verrohrung
2 05.03.2025 Graben ohne Namen in Süßenborn 290 m Weimar Beginn vom Abzweig Schmerlbach Mündung Stausee Kromsdorf
3 05.03.2025 Kummelgraben in Süßenborn 105 m Weimar Gewässerbeginn Einlauf in Verrohrung
4 05.03.2025 Schmerlbach in Süßenborn 1.420 m Weimar Grenze Landkreis zur Stadt Weimar Mündung Stausee Kromsdorf
5 05.03.2025 Riedgraben (Teil) in Süßenborn 775 m Weimar DB AG Durchlass Mündung in Tröbsdorfer Bach
6 06.03.2025 Singerbach im Buchenwald 630 m Weimar von Grabenbeginn bis Gewässerende
7 06.03.2025 Synderbach (Teil) im Buchenwald 100 m Weimar von Grabenbeginn bis Grenze Stadt zum Landkreis
8 06.03.2025 Lebrechtquelle im Buchenwald 15 m Weimar Quellbereich Teil von Ablaufgraben
9 12.03.2025 Mühlgraben Burgmühle (am Schloss) 140 m Weimar Beginn Mündung in die Ilm
10 12.03.2025 Mühlgraben Carlsmühle 105 m Weimar Beginn Mündung in die Ilm
11 12.03.2025 Mühlgraben Spinnmühle (an der Schaukelbrücke) 130 m Weimar Beginn Mündung in die Ilm
12 12.03.2025 Mühlgraben Klostermühle 140 m Weimar Beginn Mündung in die Ilm

Nach § 74 ThürWG haben die unteren Wasserbehörden sogenannte Schaukommissionen für die Gewässer 2. Ordnung zu bilden. Die Schaukommissionen haben sich je nach der Örtlichkeit der Schau aus Vertretern der unteren Wasserbehörde, der unteren Naturschutzbehörde, des jeweils örtlich zuständigen Gewässerunterhaltungsverbandes „Untere Ilm“ bzw. „Untere Unstrut / Helderbach“, Vertretend des Kommunalservice – Bereich Abwasser, Vertretern des Ortsteils Süßenborn und den Mühleneigentümern und angrenzenden Anliegern zusammengesetzt.

Es wurden die Zustände der unmittelbaren Gewässerbereiche und der Gewässerrandstreifen beschaut. Die dabei gemachten Feststellungen und die getroffenen Festlegungen wurden protokolliert und allen Beteiligten übergeben. Größere bzw. schwerwiegende Mängel wurden nicht vorgefunden. Im Rahmen einer guten und ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung sind überwiegend Holzberäumungsarbeiten, Mäharbeiten, Gehölzschnittmaßnahmen und teilweise Grabenprofilierungen durchzuführen. Die für die Gewässerunterhaltung jeweils örtlich zuständigen Gewässerunterhaltungsverbände werden die festgelegten Maßnahmen in die Unterhaltungspläne der kommenden Jahre integrieren, priorisieren und entsprechend ihrer Kapazität umsetzen. 

Zur Gewässerschau am Mühlgraben der Carlsmühle wurden u.a. Festlegungen getroffen bezüglich einer Entschlammung des restlichen vorhandenen Mühlgrabens sowie bauliche Ertüchtigung am Auslauf des in den Mühlgraben einleitenden Mischwassersammlers. 

Weitere Informationen erhalten Sie bei der unteren Wasserbehörde | Tel.: 03643 762-846.