Gewässerschau 2025


Auch in diesem Jahr wieder hatte die untere Wasserbehörde des Umweltamtes der Stadt Weimar an drei Tagen im März 2025 Gewässerschauen an verschiedenen Gewässern im Weimarer Stadtgebiet durchgeführt. Die Gewässerbegehungen erfolgten in Kombination als Gewässerschau und gleichzeitig als Verbandsschau mit dem jeweils zuständigen Gewässerunterhaltungsverband.
Gewässerschauen dienen im Rahmen der Gewässeraufsicht an Oberflächengewässern der Erfassung des Zustandes und der Benutzungen der Gewässer, einschließlich der Ufer, der Gewässerrandstreifen sowie ggf. des Überschwemmungsgebietes der Ilm auf der Grundlage des § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 74 Thüringer Wassergesetz (ThürWG). Verbandsschauen sind parallel zur Feststellung des Zustandes der vom Verband zu betreuenden Anlagen, Gewässern und Grundstücken auf der Grundlage des § 44 Wasserverbandsgesetz (WVG) in Verbindung mit § 7 der Satzung des Gewässerunterhaltungsverbandes (GUV) durchzuführen.
Die beiden teilnehmenden Gewässerunterhaltungsverbände (GUV) verschafften sich gleichzeitig einen Überblick über den Zustand der vorgefundenen Gewässerstrukturen für die Erstellung der Gewässerunterhaltungspläne für das kommende Jahr.
An folgenden Gewässern 2. Ordnung erfolgten Begehungen:
| Nr. | Datum | Gewässer 2. Ordnung | Länge | Gemeinde | von Ort | bis Ort |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 05.03.2025 | Borngraben in Süßenborn | 450 m | Weimar | Beginn B7 stromabwärts | Einlauf in Verrohrung |
| 2 | 05.03.2025 | Graben ohne Namen in Süßenborn | 290 m | Weimar | Beginn vom Abzweig Schmerlbach | Mündung Stausee Kromsdorf |
| 3 | 05.03.2025 | Kummelgraben in Süßenborn | 105 m | Weimar | Gewässerbeginn | Einlauf in Verrohrung |
| 4 | 05.03.2025 | Schmerlbach in Süßenborn | 1.420 m | Weimar | Grenze Landkreis zur Stadt Weimar | Mündung Stausee Kromsdorf |
| 5 | 05.03.2025 | Riedgraben (Teil) in Süßenborn | 775 m | Weimar | DB AG Durchlass | Mündung in Tröbsdorfer Bach |
| 6 | 06.03.2025 | Singerbach im Buchenwald | 630 m | Weimar | von Grabenbeginn | bis Gewässerende |
| 7 | 06.03.2025 | Synderbach (Teil) im Buchenwald | 100 m | Weimar | von Grabenbeginn | bis Grenze Stadt zum Landkreis |
| 8 | 06.03.2025 | Lebrechtquelle im Buchenwald | 15 m | Weimar | Quellbereich | Teil von Ablaufgraben |
| 9 | 12.03.2025 | Mühlgraben Burgmühle (am Schloss) | 140 m | Weimar | Beginn | Mündung in die Ilm |
| 10 | 12.03.2025 | Mühlgraben Carlsmühle | 105 m | Weimar | Beginn | Mündung in die Ilm |
| 11 | 12.03.2025 | Mühlgraben Spinnmühle (an der Schaukelbrücke) | 130 m | Weimar | Beginn | Mündung in die Ilm |
| 12 | 12.03.2025 | Mühlgraben Klostermühle | 140 m | Weimar | Beginn | Mündung in die Ilm |
Nach § 74 ThürWG haben die unteren Wasserbehörden sogenannte Schaukommissionen für die Gewässer 2. Ordnung zu bilden. Die Schaukommissionen haben sich je nach der Örtlichkeit der Schau aus Vertretern der unteren Wasserbehörde, der unteren Naturschutzbehörde, des jeweils örtlich zuständigen Gewässerunterhaltungsverbandes „Untere Ilm“ bzw. „Untere Unstrut / Helderbach“, Vertretend des Kommunalservice – Bereich Abwasser, Vertretern des Ortsteils Süßenborn und den Mühleneigentümern und angrenzenden Anliegern zusammengesetzt.
Es wurden die Zustände der unmittelbaren Gewässerbereiche und der Gewässerrandstreifen beschaut. Die dabei gemachten Feststellungen und die getroffenen Festlegungen wurden protokolliert und allen Beteiligten übergeben. Größere bzw. schwerwiegende Mängel wurden nicht vorgefunden. Im Rahmen einer guten und ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung sind überwiegend Holzberäumungsarbeiten, Mäharbeiten, Gehölzschnittmaßnahmen und teilweise Grabenprofilierungen durchzuführen. Die für die Gewässerunterhaltung jeweils örtlich zuständigen Gewässerunterhaltungsverbände werden die festgelegten Maßnahmen in die Unterhaltungspläne der kommenden Jahre integrieren, priorisieren und entsprechend ihrer Kapazität umsetzen.
Zur Gewässerschau am Mühlgraben der Carlsmühle wurden u.a. Festlegungen getroffen bezüglich einer Entschlammung des restlichen vorhandenen Mühlgrabens sowie bauliche Ertüchtigung am Auslauf des in den Mühlgraben einleitenden Mischwassersammlers.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der unteren Wasserbehörde | Tel.: 03643 762-846.


