Entscheidung beim Haus der Frau von Stein
Stadtrat votiert mehrheitlich für Nutzungskonzept der Stiftung Weimarer Mal- und Zeichenschule


Der Weimarer Stadtrat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 17. Juni 2026 über den weiteren Werdegang zum historischen Haus der Frau von Stein in Weimar entschieden. Aus sechs unterschiedlichen Konzepten votierte der Stadtrat mehrheitlich für das Konzept der Stiftung Weimarer Mal- und Zeichenschule als erstplatzierte Bieterin sowie des Vorhabens des Weimarer Unternehmers Anselm Graubner gemeinsam mit dem Wissenschaftler Harald Lesch als Zweitplatziertem. Der Stadtratsentscheidung vorausgegangen war bis Mitte März ein Interessenbekundungsverfahren, das zur Abgabe von Nutzungs- und Sanierungskonzepten aufgerufen hatte. Im Ergebnis hatten sechs Bieter ihre Konzepte fristgemäß abgegeben. Eine Entscheidung vor Beginn der Sommerpause hatte der Oberbürgermeister im Februar angekündigt. Im Anschluss an das Interessenbekundungsverfahren hatten die sechs Bieter die Gelegenheit, ihre Pläne persönlich in einer öffentlichen Veranstaltung den Stadträten vorzustellen. Anschließend wurden die Ideen und Pläne zur Vorbereitung der Stadtratssitzung in die Ausschüsse und Gremien eingebracht und zur Diskussion gestellt. Im Zuge der Stadtratsentscheidung vom 17. Juni erfolgte nun das mehrheitliche Votum für das Nutzungs- konzept des Hauses der Frau von Stein durch die Stiftung Mal- und Zeichenschule Weimar. „Ich danke allen, die ihre Konzepte eingereicht haben, im Namen der Stadt Weimar ausdrücklich für ihr Interesse und ihre Ideen für das Haus der Frau von Stein. Ich freue mich, dass wir mit dem Stadtratsbeschluss einen weiteren Schritt gehen können, um das historische Gebäude in eine gute Zukunft zu führen“, betonte Oberbürgermeister Peter Kleine. Die Stiftung als erstplatzierte Bieterin muss nun Nachweise erbringen, die unter anderem die konkrete planerische Darstellung, die verbindliche Finanzierbarkeit sowie die wirtschaftliche Tragfähigkeit betreffen. Erst wenn alle Bedingungen fristgerecht erfüllt sind, wird ein entsprechender Erbbaurechtsvertrag ausgehandelt.
Interview mit Oberbürgermeister Peter Kleine
Was bedeutet die jetzt getroffene Entscheidung im Stadtrat für die Zukunft des historischen Hauses?
Die Entscheidung des Stadtrates ist für mich der ersehnte Startschuss für ein gutes Ende einer unrühmlichen Geschichte. Nachdem es uns nach jahrelangem Rechtsstreit endlich gelungen ist, wieder Eigentümer des Hauses zu sein, ist es nun wichtig, die Fertigstellung der denkmalgerechten Sanierung des Hauses zu ermöglichen und gleichzeitig dieses schöne und besondere Haus der Stadtgesellschaft zurückzugeben.
Warum will die Stadt das Gebäude nicht mehr verkaufen, sondern langfristig verpachten?
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass es bei einem so wichtigen, die Geschichte der Stadt Weimar prägenden Gebäude, keine andere Lösung geben kann, als dieses für immer im Eigentum zu halten. Mit einer Erbpacht hat die Stadt Weimar auch in ferner Zukunft noch die „Hand auf dem Haus“. Das Objekt ist damit jeglicher Spekulation entzogen. Der Erbpächter hat die Pflicht und Herausforderung, für die Sanierung und den laufenden Unterhalt des Gebäudes zu sorgen. Gleichzeitig hat er das Recht, mit einem guten Konzept nicht nur Einnahmen zu erzielen, sondern das Haus auch für kulturelle Zwecke zu öffnen. Der Stadt Weimar obliegen dann diese Aufgaben nicht. Angesichts der Vielzahl von Aufgaben und bereits vorhandenen Gebäuden, die die Stadt Weimar hat, wäre eine eigene Betreibung dieses Hauses auch finanziell nicht stemmbar. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass dies Dritte oftmals einfacher und besser können.
Wie kam es zu der Entscheidung für die Mal- und Zeichenschule und was gab den Ausschlag für dieses Konzept?
Dem Stadtrat lagen insgesamt sechs Konzeptvorschläge als Ergebnis der Interessensbekundung vor. Es waren sehr unterschiedliche und sehr interessante Ideen, die im Haus verwirklicht werden hätten können. Eben weil es so unterschiedliche Ideen gab, war es nicht leicht, sich für oder gegen ein bestimmtes Konzept zu entscheiden. Auch innerhalb des Stadtrates gab es unterschiedliche Präferenzen. Für meine eigenen Entscheidung war ausschlaggebend, dass es sich bei der Mal- und Zeichenschule um eine gestandene Institution mit 250jähriger Tradition handelt, der ich es zutraue, nicht nur die Mittel für die Sanierung aufzubringen, sondern auch ihr Konzept umzusetzen. Damit kann auch einer sehr breiten Öffentlichkeit die Nutzung des Hauses ermöglicht werden. Da jedes andere Stadtratsmitglied die sechs Konzepte und Ideen kannte, war es Aufgabe jedes Einzelnen, sich eine Meinung zu bilden, die das jeweils eigene Abstimmungsverhalten begründet. Da von Anfang an klar war, dass es aufgrund der unterschiedlichen Konzepte kein einstimmiges Ergebnis geben konnte, wurden verschiedene Konzepte im Stadtrat zur Abstimmung gestellt. Am Ende hat sich der Stadtrat mehrheitlich dafür entschieden, die Stiftung Mal- und Zeichenschule auf Platz 1 und die Ideen der Herren Graubner/Lesch auf Platz 2 zu setzen.
Was sind die nächsten Schritte?
Die Stiftung Mal- und Zeichenschule ist nun am Zug. Sie hat vier Monate Zeit, ihr Sanierungs- und Nutzungskonzept zu konkretisieren und die Finanzierung formal nachzuweisen. Ist dies der Fall, kann schließlich der Erbpachtvertrag geschlossen werden. Im Anschluss kann die Baugenehmigung beantragt werden. Sobald diese erteilt ist, kann es losgehen. Für den Fall, dass der Erstplatzierte diese Bedingungen innerhalb der vier Monate nicht erfüllen kann, würde automatisch mit dem Zweitplatzierten verhandelt.