Wichtige Hinweise des Kommunalservice Weimar zur Abfallentsorgung und zum Winterdienst


Abfallentsorgung im Winter
Für die kommenden Tage sind Frost, Schnee und zeitweise Tauwetter angekündigt. Auch die Region Weimar und Umland ist und wird davon betroffen sein, sodass nicht nur mit Schnee sondern auch Eisglätte zu rechnen ist. Damit verbunden sind aber auch Verpflichtungen wie die Räum- und Streupflicht, auf diese nachfolgend aufmerksam gemacht wird:
Räum- und Streupflicht
Wir möchten Sie daher daran erinnern, dass Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Besitzerinnen und Besitzer für das Räumen von Schnee und das Streuen bei Glätte auf Gehwegen verantwortlich sind. Die entsprechenden Regelungen finden Sie in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Weimar (§§ 11 und 12).
Besonderheit bei Straßen mit nur einem Gehweg:
Hier sind grundsätzlich die Eigentümer beider Straßenseiten zum Winterdienst verpflichtet.
- In geraden Kalenderjahren sind die Grundstücke auf der Gehwegseite zuständig.
- In ungeraden Kalenderjahren sind die Grundstücke auf der gegenüberliegenden Straßenseite zuständig.
Das bedeutet: In diesem Jahr sind die Eigentümer der Grundstücke verantwortlich, auf deren Seite sich der Gehweg befindet.
Bitte helfen Sie mit, Unfälle zu vermeiden und ein gutes Miteinander zu ermöglichen, indem Sie dieser Pflicht nachkommen.
Einschränkungen bei der Abfallentsorgung
Bitte beachten Sie, dass es an Entsorgungstagen in einzelnen Straßen zu Einschränkungen kommen kann. Das gilt insbesondere dann, wenn Straßen aufgrund von Schnee oder Glätte nicht ausreichend geräumt oder gestreut wurden und die großen, dreiachsigen Müllfahrzeuge die Straße nicht sicher befahren können.
Dabei geht es nicht um Bequemlichkeit, sondern um die Sicherheit unserer Mitarbeitenden und der eingesetzten Fahrzeuge, auch der geparkten Fahrzeuge am Straßenrand.
Ist eine Straße nicht befahrbar, können:
- die Abfallbehälter zur nächstgelegenen befahrbaren Straße gebracht werden oder
- die Leerung muss entfallen und kann erst zum nächsten regulären Abfuhrtermin erfolgen.
Leerung der Biotonne bei Frost
Bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt kann es passieren, dass vor allem die Biotonne nicht vollständig geleert werden kann, da der Biomüll festfriert. Auch mehrfaches Anschlagen der Tonne am Müllfahrzeug hilft dann oft nicht weiter. Laut Abfallsatzung besteht in diesem Fall kein Anspruch auf eine Nachleerung.
Damit Ihre Biotonne trotzdem möglichst vollständig geleert werden kann, beachten Sie bitte folgende Tipps:
- Legen Sie zerknülltes Zeitungspapier oder Karton auf den Boden und an die Seiten der Tonne.
- Vermeiden Sie stark verdichteten oder sehr feuchten Biomüll.
- Lassen Sie feuchte Speisereste gut abtropfen und wickeln Sie sie locker in unbeschichtetes Papier ein.
- Achten Sie darauf, dass der Deckel der Tonne gut schließt, damit keine Feuchtigkeit eindringt.
- Stellen Sie die Biotonne möglichst geschützt (z. B. an der Hauswand oder in der Garage) ab und bringen Sie sie erst am Leerungstag an die Straße.
- Sollte der Inhalt dennoch festgefroren sein, können Sie ihn vorsichtig mit einem Spaten lösen.
Bitte verwenden Sie keine Plastik- oder Bioplastiktüten für Bioabfälle. Papiertüten und Zeitungspapier sind erlaubt und unproblematisch, da sie biologisch abbaubar sind.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!