Wahl der ehrenamtlichen Richter für die Verwaltungsgerichtsbarkeit


Mit Ablauf des 10. November 2025 endet die Amtszeit der ehrenamtlichen Richter bei den Gerichten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit in Thüringen. Die Verwaltungsgerichte entscheiden grundsätzlich über alle Streitigkeiten auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, soweit diese nicht durch Bundesgesetz ausdrücklich anderen Gerichten zugewiesen sind.
Zur Vorbereitung der Neuwahl am Verwaltungsgericht Weimar bittet die Stadt Weimar interessierte Bürgerinnen und Bürger, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Weimar haben, sich für die kommende Amtszeit, die fünf Jahre beträgt, zu bewerben. Für die aufzustellende Vorschlagsliste werden acht Personen benötigt. Auch die Aufnahme von bisherigen ehrenamtlichen Richtern in die Vorschlagsliste ist möglich, da eine Wiederwahl zulässig ist.
Voraussetzungen für die Wahl zum ehrenamtlichen Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit lt. §§ 20 ff. VwGO:
Zwingende Voraussetzung für die Wahl ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie muss sowohl zum Zeitpunkt der Wahl als auch während der Amtsdauer erfüllt sein. Darüber hinaus sollen die Kandidaten das 25. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben. Der Gerichtsbezirk Weimar umfasst die kreisfreien Städte Erfurt und Weimar, die Landkreise Eichsfeld, Gotha, Nordhausen, Sömmerda, Weimarer Land sowie den Ilm-Kreis, Kyffhäuserkreis und den Unstrut-Hainich-Kreis.
Vom Amt eines ehrenamtlichen Richters ausgeschlossen sind Personen:
- die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind,
– gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
– die in Vermögensverfall geraten sind,
– die nicht das Wahlrecht zum Thüringer Landtag besitzen,
– die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben,
– die wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik oder als diesen Mitarbeitern gleichgestellte Person für das Amt eines ehrenamtlichen Richters nicht geeignet ist.
Die für die Berufung zuständige Stelle, im vorliegenden Fall die Präsidentin des Verwaltungsgerichts als Vorsitzende des Wahlausschusses, kann zu diesem Zweck von dem Vorgeschlagenen eine schriftliche Erklärung verlangen, dass bei ihm diese Voraussetzungen nicht vorliegen.
Zu ehrenamtlichen Richtern können ferner nicht berufen werden:
– Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
– Richter,
– Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
– Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,
– Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.
Zuständig für die Aufstellung dieser Liste sind die Kreise und kreisfreien Städte, in denen der Bürger seinen Hauptwohnsitz hat. Aus diesem Grund können auf die Vorschlagsliste der Stadt Weimar nur Interessierte aufgenommen werden, die mit Hauptwohnsitz in Weimar gemeldet sind. Andere Bewerber wenden sich bitte an die für sie zuständige Stelle.
Die vom Stadtrat nach Eingang der Bewerbungen aufgestellte Vorschlagsliste wird an das zuständige Verwaltungsgericht übergeben. Dort findet durch einen dafür eingerichteten Wahlausschuss die eigentliche Wahl statt. Das heißt, aus den auf der Liste stehenden Bewerbern wird die erforderliche Anzahl ausgewählt und in das Richteramt berufen.
Bewerbung
Die schriftliche oder telefonische Abforderung der Unterlagen ist möglich bei der Stadtverwaltung Weimar, Büro Stadtrat, 99423 Weimar, Tel. 03643 762-618 oder -628, E-Mail: buerostadtrat@stadtweimar.de
Die Rücksendung der Unterlagen per Post erfolgt ebenfalls an diese Anschrift.
Abgabeschluss der Bewerbungsunterlagen (Personalbogen) ist der 23.05.2025.
Weitere Informationen zur Aufstellung der Vorschlagsliste erhalten Sie im Büro Stadtrat unter den angegebenen Kontaktdaten.
Bei Fragen zur Wahl der ehrenamtlichen Richter für die Verwaltungsgerichtsbarkeit wenden Sie sich bitte direkt an das Verwaltungsgericht Weimar.