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Veterinäramt: Sicherheitsmaßnahmen bei Geflügelhaltung einhalten!

Symbolbild GeflügelSymbolbild GeflügelSymbolbild Geflügel ©PexelsSymbolbild Geflügel ©Pexels

In einem Geflügelbetrieb im Landkreis Greiz mit 138 Enten und 15 Gänsen wurde am 02. Oktober 2025 der Ausbruch der Geflügelpest durch das Nationale Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) bestätigt. Bei der Geflügelpest, auch Vogelgrippe oder Aviäre Influenza (AI) genannt, handelt es sich um ein Grippevirus. In Greiz wurde das hochpathogene Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N1 (HPAI H5N1) nachgewiesen, die Ursache des Eintrages ist noch nicht geklärt.

Nach der amtlichen Feststellung des Tierseuchenausbruchs werden um den betroffenen Betrieb die rechtlich geforderten Sperrzonen mit einem Radius von drei Kilometern (sogenannte Schutzzone) und zehn Kilometern (sogenannte Überwachungszone) eingerichtet. Für diese Gebiete gibt es besondere amtliche Auflagen.

Für die Weimarer Geflügelhalter von empfänglichen Tieren (Hühner, Enten, Gänse etc.) gilt weiterhin die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen. Diese sind generell für alle Geflügelhaltungen gefordert, auch dann, wenn man nur einzelne Tiere hält. Die Biosicherheitsmaßnahmen und weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage.

Wenn Tierhalter empfänglicher Tierarten nicht mehr genau wissen, welche Sicherheitsmaßnahmen sie für ihre Tiere treffen sollen, können sie sich ebenfalls beim Veterinäramt der Stadt Weimar informieren. Alle Tiere, die noch nicht bei der Tierseuchenkasse und beim Veterinäramt angemeldet wurden, sind unverzüglich nachzumelden.

Restriktionen gibt es aktuell für die Stadt Weimar noch nicht, diese können aber je nach Ausbruchsverlauf in Thüringen noch folgen.

Stellt ein Tierhalter erkrankte Tiere fest, sind diese unverzüglich dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Weimar zu melden (03643 – 762 851, ). Erkrankte Tiere erkennt man daran, dass sie anteilnahmslos werden, schwere allgemeine Krankheitszeichen zeigen oder vermehrt Tiere sterben.

In Einzelfällen kann die Geflügelpest auch auf Menschen übertragen werden, Personen mit intensiven Kontakt zu bereits erkrankten Tieren oder deren Kot müssen bei sich unbedingt auf Anzeichen von grippeähnlichen Symptomen achten und einen Arzt aufsuchen.