Verkehrsregelungen zum 372. Weimarer Zwiebelmarkt


Anlässlich des 372. Weimarer Zwiebelmarktes werden weite Teile der Innenstadt aus Sicherheitsgründen für den motorisierten Individualverkehr gesperrt. Die Regelungen gelten von Freitag, 10. Oktober 2025, 10 Uhr, bis Sonntag, 12. Oktober 2025, 23 Uhr.
Veranstaltungsgebiet (äußerer Sperrbereich)
Im äußeren Sperrbereich, der das gesamte Markt- und Veranstaltungsgebiet umfasst, ist während der genannten Zeit kein motorisierter Individualverkehr zugelassen. Fahrzeuge dürfen dort ausschließlich auf privaten Stellflächen abgestellt werden, ein Bewegen der Fahrzeuge ist jedoch nicht gestattet. Wer auf das Auto angewiesen ist, muss es vor Beginn der Sperrung außerhalb des Veranstaltungsgebiets abstellen.
Gesicherter Veranstaltungsbereich (Kernzone mit festen Sperren)
Die Kernzone des Zwiebelmarktes wird durch feste Zufahrtssperren vollständig abgeschirmt. Während der Veranstaltungszeiten sind Ein- und Ausfahrten nicht möglich. Ausnahmen gelten ausschließlich für Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten.
Betroffen sind neben Anwohnerinnen und Anwohnern auch Dienstleister, Pflegekräfte, Lieferanten, Gäste und Beschäftigte. An- und Abfahrten müssen daher im Vorfeld organisiert und rechtzeitig koordiniert werden.
Die Maßnahmen dienen der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie einem geordneten Ablauf der Veranstaltung. Direkte Anwohnerinnen und Anwohner erhalten in den nächsten Tagen ein Schreiben der Stadtverwaltung, in der sie gesondert auf die Sperrungen hingewiesen werden.
Weitere Informationen, die Sperrbereiche in Kartenansicht und Hinweise in einfacher Sprache sowie mit Übersetzungsoptionen stehen online zur Verfügung:
https://stadt.weimar.de/de/sperrungen-zm2025.html