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Trinkwasserleitungen aus Blei - Terminerinnerung zur Stilllegungs- bzw. Austauschpflicht bis zum 12.01.2026

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Die aktuelle Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2023 - § 17) sieht Regeln für den Austausch von Bleileitungen vor, um die Trinkwassersicherheit zu gewährleisten. Diese Maßnahmen sind

notwendig, da Blei schon in sehr kleinen Mengen gesundheitsschädlich sein kann. Die Verordnung zielt darauf ab, die Belastung durch Blei im Trinkwasser zu vermeiden und somit die Gesundheit der Verbraucher zu schützen.

So muss der Betreiber einer Trinkwasseranlage (in der Regel der Hauseigentümer), sofern noch Trinkwasserleitungen oder Teilstücke von Trinkwasserleitungen aus Blei vorhanden sind, diese bis zum 12. Januar 2026 entfernen oder stilllegen.


Für Hausbesitzer:

Austauschpflicht bis zum 12. Januar 2026: Hausbesitzer müssen sicherstellen, dass alle Bleileitungen in ihren Gebäuden bis zu diesem Datum ausgetauscht oder stillgelegt werden. Mieter sind zu informieren. Nach Ablauf dieser Frist drohen Bußgelder und eine Stilllegung.

Möglichkeit zur Fristverlängerung: In bestimmten Fällen können Gesundheitsämter

Ausnahmegenehmigungen erteilen, die eine Verlängerung der Frist bis maximal 12. Januar 2036 ermöglichen. Voraussetzung dafür:

  • Es handelt es sich um eine Gebäudewasserversorgungsanlage oder Eigenwasserversorgungsanlage
  • Das Trinkwasser wird nur für den eigenen Haushalt des Betreibers der Wasserversorgungsanlage genutzt (keine Vermietung/Verpachtung)
  • Im Haushalt dürfen keine Kinder oder Schwangere wohnen

Antrag auf Ausnahmegenehmigung


Für Wasserversorger (Wasserversorgungszweckverband Weimar-WZV Weimar):

Austauschpflicht für Leitungen/Hausanschlüsse: Wasserversorger sind verpflichtet, Leitungen und Hausanschlüsse aus Blei bis zum 12. Januar 2026 auszutauschen. Betroffene Kunden bzw. Eigentümer von bekannten Blei-Hausanschlüssen wurden von ihrem Wasserversorger, dem WZV Weimar, bereits über die neuen gesetzlichen Regelungen informiert und über die Konsequenzen bei Ablehnung des Austausches informiert.

Im Falle einer nichterfolgten Rekonstruktion des Blei-Trinkwasseranschlusses ist der WZV Weimar aufgefordert, aufgrund der geltenden neuen gesetzlichen Regelungen aus der TrinkwV2023, die Wasserversorgung mit Ablauf des 12.01.2026 einzustellen. Sollten Sie schon einen Termin zur Instandsetzung vereinbart haben, gilt dieser Anschluss als rekonstruiert.

Empfehlung: Haben Sie noch kein Schreiben vom Wasserzweckverband Weimar erhalten, so wenden Sie sich bei bekannten Bleileitungen vor der Wasseruhr an diesen zur Planung des Austausches,

bzw. wenn Ihre Hausinstallation nach der Wasseruhr noch Bleileitungen aufweist, an einen entsprechenden Fachbetrieb der Sanitär- und Heizungstechnik.


Für Installationsunternehmen (Fachbetrieb der Sanitär- und Heizungstechnik):

Stellt ein Installationsunternehmen fest, dass in einer Wasserversorgungsanlage Trinkwasserleitungen oder Teilstücke von Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei vorhanden sind, so hat das Fachunternehmen dies dem Gesundheitsamt unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Bei weiteren Fragen können Sie sich an Ihr zuständiges Gesundheitsamt der Stadt Weimar wenden.
Kontakt: Tel. 0361-762-752 / E-Mail: gesundheitsamt@stadtweimar.de