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Sonderamtsblatt erschienen

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Mit einem Sonderamtsblatt Nr. 16/2025 macht die Stadt Weimar die neue Abfallsatzung, Abfallgebührensatzung und die Friedhofsgebührensatzung bekannt. 


Neufassung der Abfallsatzung / Abfallgebührensatzung FAQ :

Nein. Das Mindest-Vorhaltevolumen ist weiter 15 Liter pro Einwohner pro Woche.

Nein. Der alte Rhythmus der Entsorgung bleibt so wie er ist. Und der Entsorgungstag bleibt auch derselbe.

Ja. Alle Abfallbehälter müssen künftig am Entsorgungstag höchstens 5 Meter von der Bordsteinkante oder Straßenkante entfernt stehen.

Die bisherigen Plätze zum Bereitstellen bleiben so wie sie sind

Die Müllwerker können die Abfallbehälter weiter abholen.

Das kostet extra Geld.

Dafür muss man einen Antrag stellen.

Nein, der Ersatz von Deckel, Rädern oder Ähnlichem ist in der pauschalen Abfallgebühr mit enthalten.

Nein. Ein Wechsel des Behälters auf Wunsch kostet künftig Geld.  Wenn der Behälter mutwillig oder fahrlässig beschädigt wurde, kostet es weiterhin Geld.

Ja, bei der Sperrmüll-Entsorgung ändert sich nichts.

Wer jedoch eine „Express-Abholung“ von Sperrmüll wünscht (innerhalb von 4 Werktagen) muss dafür 76 Euro bezahlen.

Nein, für die Abholung von großen Haushaltsgeräten (Kantenlänge mehr als 50 cm bis zu 180 cm) muss man künftig bezahlen. Für diese Besonderheit muss man vorher 10 € pro Stück bezahlen.

Ja, man kann für eine zusätzliche Gebühr mehr Behältervolumen oder einen zusätzlichen Bioabfallbehälter beantragen.

Es stehen folgende Bioabfallbehälter zur Verfügung:

  • 80 Liter
  • 120 Liter
  • 240 Liter

Ja, künftig gibt es bei nachgewiesener Eigenkompostierung pro Jahr folgende Abschläge je Behältergröße, z.B.

Abfallbehälter in Liter Jahresbetrag
80 L 7,00 €
120 L 11,00 €
240 L 22,00 €

Grünschnitt können Bürger aus Weimar weiterhin an der Kompostanlage in Umpferstedt kostenfrei abgeben. Die Nutzung von Bioabfallbehältern und Bioabfallsäcken ist weiterhin möglich.

Bis Oktober 2026 ist auch noch eine Abgabe auf dem Wertstoffhof möglich, danach nur noch auf der Kompostanlage.

Die Jahresgebühr steigt durchschnittlich um ca. 20%.

Für einen 4 Personen-Haushalt bedeutet das:

Abfallbehälter in Liter Jahresbetrag
120 L 273,36 € (zuvor 217,75 €)

Die Abfallgebühren wurden zuletzt 2012 angepasst.

Die Einnahmen aus  den Gebühren decken nicht mehr die Kosten für Entsorgung, Verwertung, Technik und Personal.

Die neuen Gebühren gelten ab 1.1.2026.

Ja, jedoch nur wenn die Leistungen auch in Anspruch genommen werden. Es handelt sich um zusätzliche Angebote:

  • Expresszuschlag für Sperrmüll: 76,00 €
  • Erhöhung Bioabfallbehälter-Volumen je 10 L Mehrvolumen 5,04 €/Jahr
  • Gebühr für zusätzlichen Bioabfallbehälter z.B. 120 L Behälter 66,84 €/Jahr
  • Gebühr für die Abholung von Haushaltsgroßgeräten 10,00 € je Stück
  • Servicegebühr für die Abholung vom Grundstück z. B. 60 - 240 L Behälter 18,12 €/Jahr, jeder weitere Behälter Papier oder Bio 6,00 €/Jahr