Menschenrechtspreis der Stadt Weimar: Auslobung 2026


Die Stadt Weimar beehrt sich eingedenk ihrer besonderen geschichtlichen Verantwortung und als Zeichen für all die namenlosen Opfer von Diktaturen und anderen Willkürherrschaften in der Welt, einen Menschenrechtspreis zu verleihen.
Jede Bürgerin und jeder Bürger sowie Institutionen, die mit der Wahrung von Menschenrechten beauftragt sind, haben das Recht, eine Preisträgerin oder einen Preisträger vorzuschlagen. Der Menschenrechtspreis wird an Einzelpersonen, Gruppen oder Organisationen vergeben, die sich für die Einhaltung von Menschenrechten einsetzen. Dazu zählt beispielsweise ein starkes Engagement für
- die Freiheit und Gleichheit aller Menschen
- die Achtung und Wahrung vielfältiger Rechte für ethnische oder religiöse Minderheiten
- die Abschaffung der Todesstrafe
- das Recht auf freie Meinungsäußerung
- die Verhütung und Ächtung von Völkermorden
- politisch, geschlechtsspezifisch, religiös oder rassisch Verfolgte
- die Minimierung von Waffen- und Rüstungsexporten in Krisengebiete und an nicht demokratisch legitimierte Regierungen
- die Umsetzung von zukunftsweisenden politischen und ethischen Grundsätzen
- die Rechte von Kriegsopfern und anderen Opfern von Gewalt.
Der Menschenrechtspreis wird jährlich im Dezember im Rahmen einer Festveranstaltung in Weimar verliehen und ist mit einem Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro dotiert. Das Symbol des Menschenrechtspreises der Stadt Weimar ist ein Bronzekelch des renommierten Weimarer Künstlers Walter Sachs, Weimarpreisträger 1999.
Die feierliche Übergabe der Urkunde und des Kelches erfolgt durch die Schirmherrin des Preises, Journalistin Gundula Gause, gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Vergabebeirates und dem Oberbürgermeister der Stadt Weimar.
Die Geehrten werden dabei nicht allein durch die feierliche Verleihung des Menschenrechtspreises gewürdigt – sie erhalten auch künftig die volle Unterstützung durch die höchsten Vertreter der Stadt, die sich mit weitreichendem Engagement für das Wohl und die Unversehrtheit der Preisträger einsetzen.
Nominierungen mit detaillierten Angaben zur Menschenrechtsarbeit der Kandidatinnen und Kandidaten sind mit der Aufschrift „Menschenrechtspreis“ bis zum 30. April 2026 zu richten an die
Stadt Weimar
Ausländerbeauftragte
Ulrike Schwabe
Herderplatz 14
99423 Weimar