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Landtagswahl wird im Wahlkreis 32 Weimar II aufgrund des Todes eines Landtagskandidaten formal abgesagt

31.07.2024 |

Die Durchführung des Hauptwahltermins zum Thüringer Landtag am 1.9. muss für den Wahlkreis 32 Weimar II formal abgesagt werden. Grund dafür ist das Versterben des für den Wahlkreis kandidierenden SPD-Landtagsabgeordneten Dr. Thomas Hartung. Zum Wahlkreis Weimar II gehören alle Stadtteile mit Ausnahme der Ortsteile Tiefurt, Dürrenbacher Hütte, Süßenborn und Schöndorf. Diese sind dem Wahlkreis 31 Weimar I – Weimarer Land II zugeordnet, für den der Hauptwahltermin unverändert bestehen bleibt.

Ein Nachwahltermin wird durch den Landeswahlleiter bestimmt. Denkbar ist zum jetzigen Zeitpunkt auch eine Nachwahl am 1.9. Voraussetzung dafür ist die zügige Klärung der Frage, wer Dr. Hartung als Landtagskandidat nachfolgt.

Die bereits versandten Wahlbenachrichtungskarten behalten ihre Gültigkeit.

Die heutige Bekanntmachung wird zudem schnellstmöglich als Anzeige in der Tagespresse veröffentlicht.

Hier die Bekanntmachung im Wortlaut:

Stadt Weimar

Der Kreiswahlleiter Wahlkreis 32 Weimar II

 

Bekanntmachung

über die Absage des Hauptwahltermins zum 8. Thüringer Landtag

1.

Gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 Thüringer Landeswahlgesetz (ThürLWG) i. V. m. § 76 Abs. 1 Thüringer Landeswahlordnung (ThürLWO) wird wegen des Todes eines Wahlkreisbewerbers

die Wahl zum 8. Thüringer Landtag im Wahlkreis 32 Weimar II

am 01.09.2024 abgesagt. 

2.

Es wird eine Nachwahl stattfinden. Der Tag der Nachwahl wird gemäß § 43 Abs. 2 Satz 3 ThürLWG vom Landeswahlleiter bestimmt und gemäß § 76 Abs. 6 ThürLWO von diesem öffentlich bekanntgemacht.

3.

Die Nachwahl wird mit dem für die ausgefallene Wahl ausgestellten Wählerverzeichnis, den für die Hauptwahl zugelassenen Wahlvorschlägen, in denen für die ausgefallene Wahl bestimmten Wahlbezirken und Wahlräumen und vor den für die ausgefallene Wahl gebildeten Wahlvorständen durchgeführt (Die versandten Wahlbenachrichtigung für die Wahlberechtigten sowie die Einberufungen der Wahlhelfer behalten auch für den Termin der Nachwahl ihre Gültigkeit.).

 

Wichtiger Hinweis:

Die Wahl zum 8. Thüringer Landtag im Wahlkreis 31 Weimarer Land II/Weimar I (Ortsteil Schöndorf, Ortsteil Tiefurt/Dürrenbacher Hütte und Ortsteil Süßenborn) bleibt von dieser Absage unberührt und findet, wie geplant, zum Hauptwahltermin am 01.09.2024 statt.

 

Weimar, den 31. Juli 2024