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Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Friedrich-Ebert-Straße

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Zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm wird ab sofort die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Friedrich-Ebert-Straße im Zeitraum von 22:00-06:00 Uhr auf 30 km/h reduziert. Dies erfolgt in Umsetzung des Lärmaktionsplanes Stufe 3.

Der Umsetzung dieser Maßnahme ging eine umfangreiche Vorarbeit mit Lärmschutzberechnungen, der Umprogrammierung der Lichtsignalanlagen auf die neue Geschwindigkeit, sowie mehreren Ortsterminen voraus. Im Ergebnis wurde rechnerisch ermittelt, dass durch die Maßnahme eine deutliche Reduzierung der Lärmbelastung in den Nachtstunden von mindestens 2,1 dB (A) erzielt werden könne.