Geflügelpest: Weimarer Veterinäramt erlässt vorsorglich Allgemeinverfügung


Vollzug der Verordnung (EU) 2016/429 (Tiergesundheitsrecht) sowie des Tiergesundheitsgesetztes; Anordnung der Aufstallung zum Schutz vor der Verschleppung der Geflügelpest
Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Geflügel und gehaltenen Vögeln
Aufgrund der aktuellen Tierseuchenlage in Thüringen erlasst die Stadt Weimar folgende
Allgemeinverfügung
- Es wird für alle Bestände mit Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in der kreisfreien Stadt Weimar für die Ortsteile
- Oberweimar-Ehringsdorf
- Süßenborn
- Taubach
- Tiefurt/Dürrenbacher Hütte
die Aufstallung zur Haltung in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, angeordnet.
- Alle Halter von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in der kreisfreien Stadt Weimar, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Weimar anzuzeigen.
- Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 und 2 wird angeordnet, soweit nicht bereits kraft Gesetzes die aufschiebende Wirkung aufgehoben ist.
- Diese Allgemeinverfügung wird auf der Internetseite der Stadt Weimar unter: https://stadt.weimar.de/de/leistung/leistung/1356/zustaendigestelle/366/gefluegelpest.html bzw. www.weimar.de
verkündet und gilt damit als wirksam bekanntgegeben (Notbekanntgabe).
Sie tritt am 07. November 2025 in Kraft.
Der vollständige Inhalt der Allgemeinverfügung kann neben der Internetseite der auch zu den Geschäftszeiten in den Dienststellen der Stadtverwaltung Weimar, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Haus II, Kellergeschoss, Zimmer K 013, Schwanseestraße 17, 99423 Weimar, eingesehen werden.
- Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben.