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Gefahr für Tiere jeglicher Art durch nicht gesicherte Schwimmbecken

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Aus aktuellem Anlass informiert das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Weimar über die Gefahr für Tiere jeglicher Art durch nicht gesicherte Schwimmbecken.

Leider versterben jährlich viele Tiere sowohl Haustiere als auch Wildtiere in ungesicherten Pools, Gartenteichen oder Regentonnen. Grundsätzlich trägt der Eigentümer bzw. der vertraglich Verpflichtete (Mieter, Pächter etc.) die Verkehrssicherungspflicht für sein Grundstück. Er muss daher dafür sorgen, dass niemand auf seinem Grundstück zu Schaden kommt. Weiter muss dafür gesorgt werden, dass derartige Gefahrenstellen abgesichert sind, damit weder Kinder noch Tiere zu Schaden kommen könnten. Es müssen Maßnahmen getroffen werden, die im konkreten Einzelfall notwendig und zumutbar sind. Wird diese Verkehrssicherungspflicht schuldhaft verletzt, macht man sich gemäß § 823 BGB schadensersatzpflichtig.

Eine geeignete Maßnahme, um Tieren den Ausstieg aus einem vollständig befüllten Pool zu ermöglichen, ist z.B. eine Ausstiegshilfe/Rettungsrampe. Diese löst das Problem allerdings nicht in den Wintermonaten, wenn der Pool nur teilweise befüllt ist.

Eine weitere Maßnahme ist eine Abdeckplane. Bei dieser ist allerdings darauf zu achten, dass diese so stark gespannt ist, dass sie das Gewicht eines Tieres halten kann. Eine unbefestigte Abdeckplane kann sogar gefährlicher sein als ein unbedeckter Pool. Tiere glauben, es handelt sich um einen festen Untergrund, auf dem sie laufen können. Ein gefährlicher Trugschluss.

Ein engmaschiger, angemessen hoher Poolzaun lässt Tiere erst gar nicht in diesen Gefahrenbereich gelangen.

Auf der Suche nach Wasser in Regentonnen, gerade in trockenen Sommern, riskieren Jungvögel und z.B. Eichhörnchenkinder (Nestlinge) ihr Leben. Um die Tiere gar nicht erst zu waghalsigen Manövern zu verleiten, sollten die Tonnen immer mit einem Deckel gesichert sein.

Auch Gartenteiche mit steilen Ufern sind gefährlich. Auch hier sollten Möglichkeiten geschaffen werden, dass die Tiere wieder eigenständig herausklettern können.

Ansprechpartner für Fragen diesbezüglich ist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter Tel.: 03643/762851.