Bürgerbüro: Neue Regelung für Lichtbilder in Pässen ab 1.Mai 2025


Ab dem 1. Mai 2025 treten in Deutschland neue Regelungen für Lichtbilder (Passfotos) in Kraft. Demnach dürfen sowohl für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen im Bürgerservice als auch für Aufenthaltstitel und Reiseausweise in der Ausländerbehörde nur noch biometrische Lichtbilder in digitaler Form verwendet werden.
Für die Fahrerlaubnisbehörde ist dieses Verfahren nicht vorgesehen.
Für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen im Bürgerservice bietet die Stadt Weimar weiterhin digitale Lichtbildaufnahmen gegen eine geringe Gebühr vor Ort an. Diese Fotos können weder ausgedruckt, noch in digitaler Form an den Bürger ausgehändigt werden. Damit die biometrischen Anforderungen an Passbilder erfüllt werden, ist es notwendig, dass die fotografierte Person während der Aufnahme eine ruhige Sitzhaltung einnimmt. Da dies für jüngere Kinder oft schwer umsetzbar ist, empfehlen wir die Nutzung des Fotoautomaten ab einem Alter von fünf Jahren. Für jüngere Kinder können Passbilder bei externen Fotografen angefertigt werden.
Des Weiteren besteht ebenfalls die Möglichkeit, von einem zertifizierten Fotografen ein digitales Lichtbild erstellen zu lassen, welches über einen gesicherten elektronischen Weg an die Behörde übermittelt wird.
Über folgenden Link lässt sich der zertifizierte Fotograf in der Nähe finden:
Für die Beantragung von Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen für in Weimar lebende Ausländer besteht ebenfalls die Möglichkeit, digitale Lichtbilder über einen zertifizierten Fotografen erstellen und an die Ausländerbehörde übersenden zu lassen. Außerdem werden aktuell die technischen Voraussetzungen geschaffen, damit auch in der Ausländerbehörde digitale Lichtbilder gegen eine geringe Gebühr angefertigt werden können.
Hintergrund:
Am 11. Dezember 2020 wurde das vom Deutschen Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen im Bundesgesetzblatt