Bauarbeiten an Ettersburger Straße abgeschlossen


Gemeinschaftsmaßnahme Ausbau Ettersburger Straße von der Kreuzung Ernst-Thälmann-Straße/ Fuldaer Straße/ Schopenhauerstraße bis über die Kreuzung Rießnerstraße
Bauende des 3. Bauabschnitts, Kreuzung Rießnerstraße/ Ettersburger Straße bis nördlich Bushaltestelle (Ostseite)
Die Ettersburger Straße wird nach Abschluss des dritten und letzten Bauabschnitts im Bereich Kreuzung Rießnerstraße / Ettersburger Straße bis nördlich der Bushaltestelle ab Freitag, 19. Dezember 2025, 9.00 Uhr, wieder für den Verkehr freigegeben. Der städtische Busverkehr nimmt ab Samstag, 20. Dezember 2025, seine reguläre Linienführung über die Ettersburger Straße wieder auf und bedient die dortigen Haltestellen.
Seit 2022 realisierte die Stadt Weimar gemeinsam mit dem Kommunalservice Weimar, der ENWG Energienetze Weimar GmbH & Co. KG, dem Wasserversorgungszweckverband Weimar sowie im dritten Bauabschnitt zusätzlich mit der 1&1 Versatel Deutschland GmbH den grundhaften Ausbau der Ettersburger Straße. Der Ausbau erstreckte sich von der Kreuzung Ernst-Thälmann-Straße/Fuldaer Straße/Schopenhauerstraße bis über die Kreuzung Rießnerstraße hinaus.
Der dritte Bauabschnitt begann Ende April 2025. Ein erster Teilbereich der Kreuzung konnte bereits seit September 2025 wieder befahren werden. Aufgrund verschiedener Mehr- und Zusatzleistungen – insbesondere im unterirdischen Bauraum bei den leitungsgebundenen Medien – verzögerte sich der Abschluss dieser Bauphase gegenüber der ursprünglichen Planung, die für August 2025 vorgesehen war.
Der nördliche zweite Teilabschnitt des dritten Bauabschnitts konnte dadurch nicht wie geplant begonnen werden. Auch hier traten Mängel bei Leitungs- und Tiefenlagen im unterirdischen Bauraum zutage, die Umverlegungen erforderlich machten. Zusätzlich wurden kurzfristig weitere Leistungen im Zuge der Verlegung von Fernmeldekabeln für den Ausbau des Glasfasernetzes durch externe Unternehmen ausgeführt. Infolge dessen verlängerte sich die Bauzeit in diesem Abschnitt um eine Woche.
Mit der nun erfolgenden Verkehrsfreigabe ist die Gemeinschaftsmaßnahme abgeschlossen.







