Nachbarschaftsbeteiligung
Leistungsbeschreibung
Beteiligung der Stadt Weimar im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens, soweit sie Eigentümerin eines benachbarten Grundstücks ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Anträge für die Nachbarschaftsbeteiligung sind mit den entsprechenden Bauplänen sowie Lageplan bei der Abt. Liegenschaften einzureichen.
Rechtsgrundlage
§ 68 Thüringer Bauordnung