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Jahresrechnungen
Jahresrechnungen 2015/2016
Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.10.2019 die Jahresrechnungen 2015 und 2016 der Stadt Weimar gem. § 80 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung festgestellt.
Auf der Grundlage der Schlussberichte werden der Oberbürgermeister, der Bürgermeister und die Beigeordnete, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich geleitet haben oder den Oberbürgermeister vertreten haben gem. § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO für die Haushaltsjahre 2015/2016 entlastet.
Rechenschaftsbericht2015
Rechenschaftsbericht2016