Coronavirus-Schnelltestzentren in Weimar
Mit Wirkung zum Mittwoch, 01.03.2023, bestehen keine Ansprüche mehr auf kostenlose COVID-19-Testungen:
(Coronavirus-Testverordnung (TestV) (bundesgesundheitsministerium.de) )
Bis wann habe ich einen Anspruch auf Testung nach der Testverordnung?
Ansprüche auf kostenlose Testung bestanden bis einschließlich zum 28. Februar 2023.
Seitdem bestehen keine Ansprüche mehr auf kostenlose COVID-19-Testungen.
Für wen entfällt die Testnachweispflicht?
Die bundeseinheitliche Verpflichtung beim Betreten von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen einen Testnachweis vorzulegen, wurde zum 1. März 2023 insgesamt ausgesetzt.
Ich habe Symptome, ist der Test für mich kostenlos? Und wo soll ich hingehen?
Symptomatische Patientinnen und Patienten sollten zu Hause bleiben und das weitere Vorgehen zunächst telefonisch abklären. Sie gehören auf jeden Fall in die Hände einer Ärztin / eines Arztes. Die Ärztin bzw. der Arzt hat zu entscheiden, ob bei Patientinnen und Patienten mit COVID-19-Symptomen die Durchführung einer (PCR-)Testung auf das Coronavirus zur Behandlung der Erkrankung erforderlich ist.
Habe ich Anspruch auf eine PCR-Testung?
Der Anspruch auf einen PCR-Test außerhalb der Krankenbehandlung besteht seit dem 1. März 2023 nicht mehr.
AB 01.03.2023 hat auch das Testzentrum Oberweimar (Bienenmuseum) GESCHLOSSEN!
Auch die bisher angebotenen Infektionssprechstunden gibt es nicht mehr.
In Oberweimar bietet die Goethe-Apotheke bei Bedarf die Möglichkeit einer kostenpflichtigen PCR Testung an.
Das Testzentrum Weimar-Mitte (Rollplatz) bietet diese ebenfalls nach telefonischer Absprache an.
Mitte (Rollplatz) | nach Terminabsprache unter (03643) 860 233 3 |
Goethe-Apotheke (Plan 3, 99425) | nach Terminabsprache unter (03643) 516 427 |