Maul- und Klauenseuche
Leistungsbeschreibung
Seit dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche bei Wasserbüffeln in Brandenburg am 10. Januar ist in den darauffolgenden 30 Tagen keine weitere Erkrankung festgestellt worden. Daher sind in Brandenburg die örtlichen Maßnahmen wie die Schutz- und Überwachungszone zum 12. Februar 2025 aufgehoben worden.
Mit der Aufhebung werden auch alle in Thüringen verhängten Einschränkungen (z.B. Ausstellungsverbote, Auktionsuntersagungen) zurückgenommen. Durch den Ausbruch im vergangenen Monat verlor Deutschland den Status „frei von MKS“. Dieser Status, der empfindliche Handelsbeschränkungen zur Folge hat, ist für Deutschland nicht wiederhergestellt. Es bestehen weiterhin Restriktionen in EU-Staaten bezüglich des Exportes von empfänglichen Tierarten sowie deren Produkten und es bleibt bei Einschränkungen durch Sperren in Drittländern.
Am 10. Januar 2025 wurde im brandenburgischen Landkreis Märkisch-Oderland ein Fall von Maul- und Klauenseuche (MKS) bei Wasserbüffeln nachgewiesen. Die MKS ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung, die Klauentiere wie Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine betrifft. Auch Wild- und Zootiere können infiziert werden. Die Krankheit ist weltweit verbreitet, stellt jedoch keine Gefahr für den Menschen und Haustiere (Hund, Katze) dar.
Das Virus überträgt sich nicht nur über Tierkontakte, Milch und Gülle, es kann auch über die Luft übertragen werden und dabei Strecken von mehreren Kilometern überwinden. Auch über Ratten ist eine Übertragung möglich. Menschen können an Kleidung und Arbeitsmaterialien das Virus übertragen, andere Tiere über Fell und Pfoten den Erreger verschleppen. Beispielsweise könnte so ein Jagdhund Erreger bei Kontakt mit einem infizierten Stück Wild in den heimischen Stall übertragen.
Deutschland war seit 1988 frei von MKS. Für die Viruserkrankung gelten strenge gesetzliche Vorgaben, da diese Tierseuche erhebliche wirtschaftliche Schäden verursacht. Bei Ausbruch in einem Betrieb, wird daher die Tötung aller empfänglichen Tiere angeordnet. Für die Schutzzonen gelten strenge Vorschriften, die ein Verbringen von Tieren verbietet, sogenannter „stand-still“. Tierbestände im nahen Umkreis können ebenfalls über eine amtliche Anordnung getötet werden, auch wenn sich in dem Bestand noch keine erkrankten Tiere befinden. Die Maßnahmen sind also nicht nur für betroffenen Tierhalter sehr schwerwiegend. Das Veterinäramt appelliert daher eindringlich an die Vernunft der Tierhalter und den verantwortungsvollen Umgang und die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen.
Was sollte ich noch wissen?
Wir weisen die Tierhalter der Stadt Weimar nochmals darauf hin, dass alle Klauentiere ordnungsgemäß bei der Tierseuchenkasse angemeldet werden müssen. Sollten Tierhalter ihre Tiere noch nicht angemeldet haben, müssen sie dies unverzüglich nachholen. Bitte bedenken Sie, dass im Falle eines eintretenden Schadens durch Tierverlust keine Erstattung erfolgt, sollten Ihre derzeitig gehaltenen Tiere nicht ordnungsgemäß angemeldet sein.
Neben den Tierhaltern sind auch alle Jägerinnen und Jäger aufgerufen, verantwortungsbewusst zu handeln und eine schnelle Meldung sicherzustellen, sollten sie bedenkliche Merkmale an Wildwiderkäuern oder Wildschweinen feststellen.
Bedenkliche Merkmale sind:
Veränderungen im Maul-, Klauen- und Euterbereich in Form von Bläschen, Entzündungen, Aphten und Hautläsionen.