Service

Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie als Führer eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs, beispielsweise eines

  • Batterieelektrofahrzeugs;
  • Brennstoffzellenfahrzeugs oder
  • aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs (Plug-In-Hybrid mit mindestens 40 km Reichweite rein elektrisch),

können Bevorrechtigungen bei der Teilnahme am Straßenverkehr gemäß Elektromobilitätsgesetz (EmoG) in Anspruch nehmen, wenn Ihr Fahrzeug mit einer eine E-Plakette gekennzeichnet ist, auch wenn dieses aus dem Ausland kommt.

Die Plakette wird auf Antrag von einer vom Antragsteller aufgesuchten Zulassungsbehörde ausgegeben. Im Anschluss müssen Sie die Plakette an Ihrer Fahrzeugrückseite anbringen.

Verfahrensablauf

Die sogenannte E-Plakette müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

Diese trägt in das dafür vorgesehene Sichtfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen Ihres Fahrzeuges ein und händigt Ihnen die E-Plakette aus.

Sie müssen die E-Plakette dann nur noch an der Rückseite des Fahrzeuges gut sichtbar anbringen.

Zuständige Stelle

Jede Fahrzeug-Zulassungsbehörde

Voraussetzungen

  • keine Kennzeichnung für elektrisch betriebene Fahrzeuge durch den Herkunftsstaat
  • Fahrzeug der Fahrzeugklassen M1, N1, N2 (jedoch nur bis zu einem Gesamtgewicht bis max. 4250 kg) sowie L3e, L4e, L5e, L7e
  • alternativer Antrieb bzw. Energiequelle

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I
  • die Übereinstimmungsbescheinigung oder
  • eine sonstige zum Nachweis geeignete Unterlage.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Auskünfte erteilt im Einzelfall die Kfz-Zulassungsbehörde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können die Vorteile erst nutzen, wenn Sie die Plakette an Ihrem Auto angebracht haben.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

Wenden Sie sich an die Fahrzeug-Zulassungsbehörde.

Einige Behörden stellen auf Ihren Internetseiten Formulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online Dienst. 

Was sollte ich noch wissen?

Sie können sich an jede Fahrzeug-Zulassungsbehörde wenden.

Ein Service des Landes Thüringen