Service

Hortanmeldung

Leistungsbeschreibung

Hortanmeldung und Hortabmeldung erfolgt in der Regel online über die Internetseite der Stadtverwaltung Weimar. Dabei ist die tägliche Verweildauer des Kindes im Hort anzugeben. 
Für jedes Kind, das zur Betreuung im Schulhort angemeldet wurde, ist im Voraus eine Beteiligung an den Personal- und Sachkosten der Hortbetreuung zu zahlen. Hierbei werden das Einkommen und die Anzahl der Kinder einer Familie in angemessener Weise berücksichtigt.
 
Die Aufnahme in den Schulhort erfolgt auf Grundlage der kommunalen Hortbenutzungssatzung sowie die Hortgebührensatzung.

Das Kind ist durch den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz beim Gemeindeunfallversicherungsverband versichert.
 
Die Verbescheidung erfolgt im Monat Juni vor Beginn des neuen Schuljahres.