Service

elektronischer Identitätsnachweis Speicherung

Leistungsbeschreibung

Folgende Daten werden im Ausweis-Chip des Personalausweises gespeichert:

  1. Familienname und Geburtsname,
  2. Vornamen
  3. Doktorgrad
  4. Tag und Ort der Geburt
  5. Lichtbild
  6. Anschrift, bei Anschrift im Ausland die Angabe "keine Hauptwohnung in Deutschland"
  7. Ordensname, Künstlername
  8. Abkürzungen "IDD" für Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland, "ITD" für vorläufigen Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland , „IXD“ für Ersatzpersonalausweis der Bundesrepublik Deutschland
  9. Seriennummer
  10. Abkürzung "D" für deutsche Staatsangehörigkeit
  11. letzter Tag der Gültigkeitsdauer
  12. Prüfziffern
  13. Leerstellen
  14.  2 Fingerabdrücke, Bezeichnung der erfassten Finger, Angaben zur Qualität der Abdrücke
  15. Der im amtlichen Gemeindeverzeichnis verwendete eindeutige Gemeindeschlüssel

Spätestens wenn Sie Ihren Ausweis abholen, sind die Fingerabdrücke beim Hersteller und in der Personalausweisbehörde gelöscht.

Ihre biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung Ihrer Identität. Im Personalausweisgesetz ist festgelegt, dass nur staatliche Stellen zur Nutzung der biometrischen Daten berechtigt sind, zum Beispiel

  • Polizeivollzugsbehörden,
  • Zollverwaltung,
  • Steuerfahndungsstellen der Länder und
  • Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.

Bleiben nach dem Lichtbildabgleich Zweifel an der Identität, können die Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten die im Chip gespeicherten Fingerabdrücke auslesen und mit den Fingerabdrücken der sich ausweisenden Person abgleichen.

Dadurch können Betrugsversuche von ähnlich aussehenden, fremden Personen mit Ihrem Personalausweis schnell erkannt werden.

Verfahrensablauf

  • Auf Wunsch können Sie bei der zuständigen Personalausweisbehörde ihre gespeicherten, auslesbaren Daten im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises einsehen.
  • Hierfür müssen Sie persönlich bei der Personalausweisbehörde erscheinen.
  • Die im Chip Ihres Personalausweises gespeicherten Daten können Sie jederzeit selbst über ein NFC-fähiges Smartphone und die offizielle AusweisApp einsehen. Voraussetzung ist, dass die Online-Ausweisfunktion (eID) aktiviert ist und Ihnen Ihre selbst gewählte 6-stellige PIN vorliegt.

Schritt-für-Schritt: Daten einsehen

  1. App laden: Installieren Sie die AusweisApp auf Ihrem Smartphone.
  2. Gerät und Ausweis prüfen: Führen Sie in der App die Funktion „Gerät und Ausweis prüfen“ durch und legen Sie Ihren Ausweis an die Rückseite des Handys, um die NFC-Verbindung zu testen.
  3. Meine Daten einsehen: Wählen Sie in der App die Option „Meine Daten einsehen“, legen Sie den Ausweis erneut an das Smartphone und geben Sie Ihre PIN ein

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die örtliche Personalausweisbehörde.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsbehelf

keine Angabe

Ein Service des Landes Thüringen