Bürgerservice

elektronischer Identitätsnachweis Entsperrung

Leistungsbeschreibung

Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen. Das kann nur persönlich geschehen. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis

Was sollte ich noch wissen?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Personalausweisbehörde.

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Personalausweisbehörde.

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