Bürgerservice

elektronischer Identitätsnachweis Entsperrung

Leistungsbeschreibung

Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen. Das kann nur persönlich geschehen. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Personalausweisbehörde.

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Personalausweisbehörde.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis

Ein Service des Landes Thüringen