Zinsbeihilfe
Leistungsbeschreibung
Im Falle einer Stundung im Rahmen der Erhebung von Straßenausbau- und Erschließungsbeiträgen wird in nachgewiesenen Härtefällen Zinsbeihilfe für die Dauer von 5 Jahren durch das Land Thüringen für dessen Bewohner gewährt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Einkommensnachweise
- Nachweis der finanziellen Belastungen
Rechtsgrundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zinsbeihilfen zur Finanzierung von Beiträgen nach § 7 des ThürKAG und von Erschließungsbeiträgen nach dem BauGB.